Regierungsvorlage zum Schutz behinderter Menschen soll im Herbst kommen

Die derzeitige Rechtslage in Österreich ist so, dass sexueller Missbrauch mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann, hingegen Missbrauch an wehrlosen und behinderten Personen mit nur maximal fünf Jahren.
„Diese Ungleichbehandlung ist dringend zu beseitigen. Sexueller Missbrauch an behinderten Menschen muss mit aller Härte strafrechtlich verfolgt werden“, weist Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP, auf die nicht mehr haltbare Regelung hin.
In seiner heutigen Plenarrede zum Thema erwähnt Huainigg den kürzlich erschienenen Bericht der Wiener Historikerkommission, welcher erstmals die unvorstellbare und grauenhafte Dynamik von Heimstrukturen aufzeigt. Besonders Heime bergen das Potential für Gewalt, einschließlich sexuellem Missbrauch, an behinderten Menschen in sich. Aber auch auf die sexuelle Gewalt im Privaten, die oft jahrelang verborgen bleibt, muss besondere Aufmerksamkeit gelenkt werden.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Strafausmaß bei sexuellen Übergriffen auf wehrlose und behinderte Menschen geringer ist als in Fällen, wo sich das Opfer wehren kann. Hier wird das Opfer ein zweites Mal Opfer, nämlich Opfer der Justiz. Mitzudenken ist dabei auch die Frage der Beweiswürdigung, denn vielfach wird den behinderten Menschen weniger geglaubt als den nichtbehinderten“, pointiert Huainigg das Problem.
„Die Zusage von Justizministerin Beatrix Karl, bis Herbst 2012 eine Regierungsvorlage zum Schutz behinderter Menschen vorzulegen, ist jedenfalls sehr begrüßenswert“, so Huainigg abschließend.