Miedl: Die Fragen des Multiple Choice Test sind in Gebärdensprache zu dolmetschen
„Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) in den Verfassungsrang, wie es eine Regierungsvorlage vorsieht, die bereits den Ministerrat passiert hat, ist eine bedeutende und wichtige Maßnahme“, sagte heute, Samstag, ÖVP-Behindertensprecher Abg.z.NR Dr. Franz-Joseph Huainigg.
Dies zeige einmal mehr ein konkreter Fall in Kärnten, wo es einer gehörlosen Frau nicht möglich ist, die theoretische Führerscheinprüfung am Computer in ihrer Erstsprache, der ÖGS, abzulegen. Um die komplexen Fragestellungen zu verstehen sei die Gebärdensprache dringend erforderlich. „Die derzeitige Gesetzeslage erschwert den Zugang zum Führerschein und diskriminiert gehörlose Menschen“, sagte Huainigg.
„Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so ÖVP- Verkehrssprecher Abg.z.NR Werner Miedl. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sehen das Ablegen der theoretischen Prüfung in der Österreichischen Gebärdensprache nicht vor, während die Führerscheinprüfung sehr wohl in fünf anderen Sprachen möglich ist. Lediglich der Zeitrahmen für die Prüfung am Computer wurde für gehörlose Kandidaten im Jahr 2000 verlängert.
„Das nützt aber nichts, wenn der Betroffene Probleme hat die teilweise sehr feinen Unterschiede in den Antwortmöglichkeiten des Multiple Choice Tests zu verstehen“, so Miedl.
„Die Feinheiten der deutschen Schriftsprache sind für jemanden, der nie gehört hat, sehr schwierig zu erlernen und zu verstehen“, sagte Huainigg. Im Rahmen eines durch die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung geförderten Projektes sei daher eine CD-Rom entwickelt worden, auf der alle Fragen und Antworten der Vorbereitungs-CD in die Gebärdensprache übersetzt werden.
„Hier wurden großartige Vorarbeiten geleistet, die für die Gestaltung der Prüfung in ÖGS genützt werden müssen“, sagte Miedl. „Wir haben daher bei Herrn Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach angeregt, hier rasch die notwenigen Maßnahmen in Auftrag zu geben“, so Huainigg und Miedl abschließend.