Huainigg: Glück kann man nicht durch das Mikroskop erkennen

Präimplantationsdiagnostik in Österreich mit gutem Grund verboten

Forscherin
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Mit Unverständnis reagiert Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, auf einen Antrag der Grünen, der die Zulassung der PID in Österreich fordert: „Im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird ein künstlich gezeugter Embryo auf genetische Anlagen für Krankheit und Behinderung getestet und gegebenenfalls ausgesondert. Nur so genannte „gesunde“ Embryonen werden in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. Das ist eine klare Selektion nach „wertem“ und „unwertem“ Leben und damit absolut unvertretbar“, kritisierte der Abgeordnete gestern spätabends im Plenum des Nationalrats. Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Grundlegend für die PID sei die Bereitschaft zur Selektion – Selektion nach gesundem und behindertem Leben, nach gut und schlecht, nach wert und unwert. „Aber zählt ein behindertes Leben weniger oder ist es nicht wert, gelebt zu werden?“, fragt Huainigg. Durch die Einführung der PID würde die „pränatale Rasterfahndung“ nach behindertem Leben, die es durch Pränataldiagnostik ohnehin schon gibt, weiter ausgebaut, die Existenz von behindertem Leben weiter in Frage gestellt.

„Schon jetzt kommen kaum noch Menschen mit Down-Syndrom zur Welt, obwohl diese Menschen ein gut integriertes und glückliches Leben führen können“, kritisiert Huainigg, der betont, großes Verständnis für die Ängste und Sorgen von Eltern, die eine genetische Erbkrankheit in der Familie tragen, zu haben: „Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist nachvollziehbar. Eine Selektion nach behindertem und krankem Leben ist damit aber nicht zu rechtfertigen! Es gibt jedoch auch die Möglichkeit von Adoptionen oder Pflegekindern, um einen Kinderwunsch zu erfüllen. Viele Kinder haben keine Eltern und suchen welche. Diesen Kindern eine Chance im Leben zu geben, kann auch Elternglück bedeuten – was ich aus eigener Erfahrung sehr gut weiß“, so der Sprecher für Menschen mit Behinderungen.

Neben grundsätzlichen Argumenten, die gegen die PID sprechen, ist in jenen Ländern, wo es zu einer eingeschränkten Zulassung der Methode kam, eine schleichende Ausweitung zu beobachten.

Die bei der Einführung der PID formulierte Indikation „schwere, nicht behandelbare Erbkrankheit“ ist längst durchlässig geworden. So wird in Großbritannien die PID heute auch genutzt, um Veranlagungen für behandelbare Krankheiten (wie z.B. die Phenylketonurie) zu identifizieren. Darüber hinaus stellt in Großbritannien heute eine erbliche Disposition für die Entwicklung von Brustkrebs eine Indikation für die PID dar. „Bis zu 40 Prozent der Anlageträger entwickeln jedoch die befürchtete Krankheit nicht – unvertretbar, diese Menschen einfach zu selektieren“, sagt Huainigg.

Ein Hauptargument für die Einführung der PID ist, dass dadurch Spätabtreibungen, die gesetzlich erlaubt sind, verhindert werden können. Bei Verdacht auf schwere Behinderung kann im Rahmen der Embryopathischen Indikation der Fötus über die Dreimonatsfrist hinaus bis zur Geburt abgetrieben werden.

„Besonders unerträglich sind Spätabtreibungen ab der 22. Lebenswoche, wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes bereits überlebensfähig ist. Um bei der Abtreibung lebende Kinder zu vermeiden, wird der Fötus im Mutterleib durch einen Herzstich getötet. Wenn wir über die Einführung der PID reden, dann müssen wir auch gleichzeitig über die Abschaffung der Embryopathischen Indikation reden“, sagt Huainigg und ergänzt abschließend: „Bei der PID geht es um die Suche nach einem glücklichem Leben. Aber Glück kann nicht durch das Mikroskop gesehen werden.“

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