Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Abänderungsantrag sieht Pflegetätigkeiten für Behindertenbetreuer vor

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Als eine Lösung im Sinne der Betroffenen begrüßt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, den Abänderungsantrag zur Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, der heute, Dienstag, im Gesundheitsausschuss eingebracht wurde.

„BetreuerInnen kleinstrukturierter Wohngruppen sollen künftig die BewohnerInnen nach entsprechender Ausbildung bei alltäglichen Pflegetätigkeiten unterstützen dürfen. Bisher war das nicht möglich“, erklärt Huainigg und schildert, wie lebensfremd die rechtliche Situation bislang gestaltet war: Behindertenbetreuern war es rechtlich nicht möglich, die Bewohner bei alltäglichen Pflegetätigkeiten wie dem Duschen, dem Gang zur Toilette oder bei der Nahrungsaufnahme zu unterstützen.

„Wenn hier darauf gepocht wird, dass nur eine ausgebildete Pflegefachkraft diese Tätigkeiten durchführen darf, ist für mich offensichtlich, dass nicht das Wohl der Betroffenen, sondern berufsständisches Denken im Vordergrund steht“, sagt Huainigg.

Er begrüßt daher, dass die GuKG-Novelle den Behindertenbetreuern den Zugang zum „Ausbildungsmodul Basisversorgung“ ermöglichen soll. Diese Weiterbildungsmöglichkeit hinsichtlich einfacher Pflegetätigkeiten war auf Bestreben einzelner Interessensvertreter aus dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf des Gesundheitsministeriums gestrichen worden.

Der nun eingebrachte Abänderungsantrag schafft die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Pflegetätigkeiten im Einzelfall mit begleitender, in regelmäßigen Intervallen auszuübender Kontrolle für betreute Wohngruppen mit maximal 12 Bewohnern. Die Tätigkeit der Pflegehilfe ist dabei entsprechend zu dokumentieren und Grundlage für die Durchführung pflegerischer Maßnahmen muss ein, vom gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erstellter, schriftlicher Pflegeplan sein.

Noch offen ist aus Sicht von Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg die Delegationsmöglichkeit von Pflegefachkräften an Behindertenbetreuer bei medizinnahen Pflegetätigkeiten – etwa beim Katheterisieren oder Absaugen einer Beatmungskanüle. Dies dürfen seit der letzten GuKG-Novelle 2008 nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch persönliche Assistentinnen und Personenbetreuer im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung nach entsprechender Einschulung und unter Aufsicht der Pflegefachkräfte durchführen.

„Dies muss auch in kleinstrukturierten, betreuten Wohngemeinschaften möglich sein und würde die Lebensqualität von behinderten Menschen verbessern, da sie trotz Pflegebedarfs in familienähnlichen Strukturen leben können – bei gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität der Pflege“, erklärt Huainigg abschließend.

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