Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz

Huainigg: Happy Birthday Behindertengleichstellungsgesetz

Behindertengleichstellungspaket bewährt sich

Morgen vor einem Jahr wurden im Nationalrat mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache zwei historische Beschlüsse gefasst“, sagte heute, Mittwoch, der Sprecher des ÖVP-Klubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

„Mit dem BGStG bekamen behinderte Menschen erstmals ein adäquates Werkzeug in die Hand, das ihnen ermöglicht, ihre Rechte einzufordern, und das auch den europäischen Vergleich nicht zu scheuen braucht“, so Huainigg.

Das BGStG, das seit 1. Jänner 2006 in Kraft ist, beinhaltet die von der Behindertenbewegung geforderte Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen. „Die österreichische Mischung aus Rechtsvorschriften und finanzieller Unterstützung zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist viel versprechend und wird die Realisierung der Gleichstellung wesentlich beschleunigen.“

Am 6. Juli des Vorjahres wurde auch die Österreichische Gebärdensprache im Verfassungsrang verankert. „Damit wurde klargestellt, dass gehörlose Menschen nicht ‚herumfuchteln’, sondern die Gebärden ein vollwertiges Sprachsystem darstellen. Zuletzt wurde das Gleichstellungspaket mit einem Begleitgesetz ergänzt, welches die Öffnung der Berufszugänge vorsieht: Der Lehrer im Rollstuhl oder der blinde Richter sollen nicht länger der Utopie angehören“, sagte Huainigg.

Die ersten Erfahrungen mit der Vollziehung des BGStG seien durchgehend positiv. „Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wurde zum allgemeinen Thema. Dadurch ist vieles in Bewegung geraten“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher.

Seit Jänner dieses Jahres wurde in 52 Fällen ein Antrag auf Schlichtung gestellt, 31 Schlichtungen betreffen die Bundeshauptstadt Wien. In zwei Drittel der Verfahren geht es um Diskriminierungen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt. 23 der Schlichtungsverfahren sind bereits abgeschlossen. In neun Fällen kam es zu einer positiven Einigung, sieben Schlichtungsverfahren wurden zurückgezogen und in nur sieben Fällen gingen die Parteien ohne Kompromiss auseinander. „Nach den bisherigen Erfahrungen zeigt sich das im BGStG verpflichtend vorgesehene Schlichtungsverfahren als effektives und rasches Lösungsinstrumentarium, sagte Huainigg.

„Mit dem Behindertengleichstellungspaket wurde unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in dieser Legislaturperiode ein mutiger neuer Weg beschritten, wie es noch keine Bundesregierung zuvor getan hat“

„Eine genaue Evaluierung des Gesetzes sowie dessen stetige Weiterentwicklung ist für eine effektive Gleichstellungspolitik unabdingbar“, so der ÖVP-Abgeordnete abschließend.

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