Behindertengleichstellungsgesetz ist Bekenntnis zu Integration, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung
„Die Beschlussfassung des Behindertengleichstellungsgesetzes am 6. Juli 2005 ist ein historischer Moment und ein wichtiger Schritt in Richtung einer ‚inklusiven Gesellschaft'“, so ÖVP-Behindertensprecher Abg.z.NR Dr. Franz-Josef Huainigg heute, Mittwoch. Dieses Gesetz sei ein starkes Fundament und nehme eine jahrzehntelange Forderung der behinderten Menschen in Angriff.
„Traurig ist, dass man einer konservativen Regierung nicht zutraut, ein gutes Behindertengleichstellungsgesetz zu schaffen“, so Huainigg. Auch das amerikanische ADA, „Americans-with- disabilities-Act“, wäre von einer konservativen Regierung, an einem Julitag, erfolgreich umgesetzt worden. Experten aus den USA berichten, dass Unterstützung aus der Wirtschaft wesentlich zu dem Erfolg ihres Gesetzes beigetragen habe. „Ich scheue mich daher nicht, den österreichischen Weg als neues ADA, den ‚Austrians-with-disabilities-Act‘, zu bezeichnen“, so Huainigg.
Die heutige Beschlussfassung des Gesetzes sei als Paradigmenwechsel zu sehen, es handle sich nicht um einen Schlusspunkt, sondern um einen Beginn. Für behinderte Menschen bestehe der Alltag aus Diskriminierung in allen Lebensbereichen. „Nicht umsonst haben es die vorangegangenen Regierungen jahrzehntelang gescheut, dieses heikle Thema in Angriff zu nehmen“, so der ÖVP-Behindertensprecher.
Erst die Koalitionsverhandler, Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Bundesministerin Maria Rauch- Kallat, hätten die Umsetzung eines Gleichstellungsgesetzes erstmals in einem Regierungsübereinkommen fixiert. „Damit wurden wichtige und richtige Schritte für ein jahrzehntelanges Anliegen gesetzt“, so Huainigg.
„Das Behindertengleichstellungsgesetz ist als Prozess zu sehen, denn man kann nicht mit einem Fingerschnippen über Nacht die Welt verändern“, so der ÖVP-Behindertensprecher. Mit diesem Gesetz konnten wichtige Eckpunkte geschaffen werden, die als erstes Etappenziel betrachtet werden können. Bereits im Herbst werde die Bundesregierung durch ein Bündelgesetz einen weiteren Schritt setzen, um ein barrierenfreies und gleichberechtigtes Miteinander aller Menschen umzusetzen.
Der Anspruch an eine Inklusionsgesellschaft könne keine Interessensgruppe ausschließen. „Deshalb freut es mich, auch die Wirtschaft mit an Bord geholt zu haben, um ein umfassendes und lebensfähiges Gesetz zu schaffen, dass erst durch breiten Konsens Umsetzung finden kann“, so Huainigg.
„Das Behindertengleichstellungsgesetz ist ohne Frage ein Bekenntnis zu Integration, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung und somit ein zukunftsweisender Schritt für uns Behinderte“, so Huainigg abschließend.