Huainigg: Kein behindertes Kind ist ein Schadensfall!

Gesellschaftsbild und Recht müssen verändert werden.

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Mit Behinderung leben – traut es uns zu“ – unter diesem Motto steht der Fernseh-Spot, den ORF-Moderatorin Barbara Stöckl und der Verein RollOn gemeinsam produziert haben und der heute, Montag, offiziell präsentiert wird. Der TV-Trailer wird während der ORF-Berichterstattung zu den Paralympics gezeigt.

„Eine tolle Initiative“, begrüßt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, das Projekt, das auf die Leistungen und Stärken behinderter Menschen abzielt. „Ein wichtiger Schritt, um das Bild von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit zurechtzurücken“, erklärt Huainigg.

Der Fokus auf die Stärken behinderter Menschen ist Huainigg gerade angesichts der aktuellen Debatte um den Wert von behindertem Leben wichtig: Mehrere OGH-Urteile haben in den vergangenen Jahren mit ihrer unterschiedlichen Wertung von behindertem und nicht-behindertem Leben für Aufregung gesorgt. In einem Fall wurde den Eltern eines ungewollt geborenen behinderten Kindes sogar Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz zugesprochen.

„Das hat bedeutende Folgen für die Pränataldiagnostik: Viele Ärzte raten schon bei geringem Verdacht auf Behinderung zu einer Abtreibung, Eltern stehen dadurch immer mehr unter Druck. Eltern, die die Geburt des behinderten Kindes nicht als Schadensfall sehen, werden finanziell benachteiligt“, erläutert Huainigg die Folgen der derzeitigen Gesetzeslage und fordert eine rasche legistische Lösung im Schadenersatzrecht: Im aktuellen Regierungsprogramm wurde festgeschrieben, dass die Geburt eines behinderten Kindes keinen Schadensfall darstellen kann.

Ein erster Schritt zur Umsetzung dieses Bekenntnisses findet heute durch eine Enquete im Justizministerium statt. ExpertInnen werden die derzeitige Situation aus verschiedenen Blickwinkeln analysieren und legistische Lösungswege diskutieren. „Diese Initiative von BM Claudia Bandion-Ortner begrüße ich ausdrücklich“, meint Huainigg und erhofft sich einen baldigen Gesetzesvorschlag im Parlament.

Konkret fordert der Abgeordnete zum Nationalrat eine Änderung im Schadenersatzrecht: „Diese ist jedoch behutsam vorzunehmen, um die ärztliche Sorgfaltspflicht zu wahren. Aus meiner Sicht sollte jedoch künftig nur dann Schadenersatz für die Unterhaltspflichten eines behinderten Kindes eingefordert werden können, wenn der Arzt die Behinderung entweder direkt verursacht, verschlimmert oder ihre Heilung bzw. Linderung verhindert hat“, erklärt Huainigg und ergänzt: „Eine direkte Verknüpfung mit den Unterhaltszahlungen für ein Kind ist jedenfalls auszuschließen, dies stellt die Existenz eines Kindes in Frage. Gleichzeitig führt dies zu Ungerechtigkeiten, wenn Behinderungen bei oder nach der Geburt entstehen“.

„Von der heute im Justizministerium stattfindenden Enquete erwarte ich mir konkrete und umsetzbare Vorschläge. Ein behindertes Kind bedeutet keineswegs nur Trauer und Leid, sondern auch Glück und Freude. Dazu braucht es aber auch ein neues Gesellschaftsbild, das durch die Medienkampagne im ORF gefördert wird „, meint Huainigg abschließend.

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