Durch Adoption würde blindes Kind aus Schwellenland eine Chance erhalten
Schockiert zeigt sich Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg über die Aussagen des oö. Landesrates Josef Ackerl zum Adoptionsverfahren eines blinden Paares.
„Von einem Soziallandesrat würde ich mir mehr Sensibilität erwarten. Seine Kommentare, blinde Eltern könnten ihr Kind etwa im Fall eines Sonnenbrandes oder eines Zeckenbisses möglicherweise nicht entsprechend versorgen, zeigen, dass er mit der Lebenswelt behinderter Menschen nicht vertraut ist“, kritisiert der ÖVP-Behindertensprecher die medialen Aussagen des Landesrates.
Huainigg weist darauf, dass Menschen mit Sehbehinderungen ein anderes Sensorium haben, um mit dem Alltag zurechtzukommen und das betroffene Paar mit vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten und speziellen Hilfsmitteln für blinde Menschen lebt.
„Diese kommen auch einem blinden Adoptivkind zugute, das in einem Entwicklungsland vermutlich nicht die gleichen Chancen hätte“, betont Huainigg und erklärt: „Blinde Eltern haben die besten Möglichkeiten, solch ein Kind adäquat zu fördern und ihm die verschiedenste Möglichkeiten in der Gesellschaft zu eröffnen – etwa durch Lesen mit Brailleschrift, Vorleseprogramme am Computer oder Blindenleitsysteme. Welche Lebensperspektiven hätte hingegen ein blindes Kind, wenn es in einem osteuropäischen Waisenheim aufwächst?“
Die Vorgeschichte: Dietmar Janoschek und seine ebenfalls blinde Lebensgefährtin Elfriede Dallinger bemühen sich seit fast einem Jahr um die Zustimmung durch die BH Linz Land, ein blindes Waisenkind aus einem Entwicklungsland adoptieren zu dürfen.
„Wir haben alle Voraussetzungen positiv erfüllt – was zwei beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige unabhängig voneinander bestätigen“, sagt Dietmar Janoschek. Trotzdem erhalten Sie nicht die Zustimmung der BH Linz Land, die, so Janoschek, das Kindeswohl bei blinden Eltern gefährdet sieht. Es gebe einige allgemeine Überlegungen, die gegen eine Adoption sprechen würden: Alltägliches wie ein Zeckenbiss, ein Sonnenbrand oder das Auftreten eines Ausschlags könne mangels Wahrnehmung zum ernsten Problem werden. Bei einem Unfall, beispielsweise dem Sturz von einem Klettergerüst, sei eine adäquate Erstversorgung nicht gewährleistet, begründete SPÖ-Landesrat Ackerl die negative Entscheidung gegenüber den Medien.
Hier stellt Huainigg die Frage: „Was sind gute Eltern? Würde man blinden Eltern auch ein eigenes Kind von der Jugendwohlfahrt wegnehmen? Gerade im aktuellen Fall kann das betroffene Paar auf ein gutes familiäres und freundschaftliches Unterstützungsnetz zurückgreifen, darüber hinaus wird Hilfe durch Persönliche Assistenz geleistet.“
Die Stadt Wien praktiziert übrigens, was in Oberösterreich verweigert wird: So konnte ein Ehepaar, wo der Mann blind und die Frau stark sehbehindert ist, in Wien ein Kind adoptieren.
„Das Kind hat sich gut entwickelt und ist sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft gut integriert“, sagt Huainigg und betont vor diesem Hintergrund: „Die Tatsache, dass den Eltern in Oberösterreich nicht einmal die Beweggründe für die Ablehnung ausführlich erörtert worden sind, ist unerträglich. Die Behörde hat die Argumente klar auf den Tisch zu legen. Für mich steht dabei fest: Die Behinderung kann kein Grund für die Ablehnung sein. Ackerl soll sich als Soziallandesrat würdig erweisen, Gespräche mit seinen Kollegen in Wien führen und eine vermittelnde Rolle einnehmen“, so der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.