Ultraschall

Huainigg: Menschen mit Down-Syndrom sind eine Bereicherung für die Gesellschaft

Pränatale Diagnostik gibt lebensbejahendem Aspekt zu wenig Raum

„Menschen mit Down-Syndrom sind eine Bereicherung für die Gesellschaft und keine Menschen zweiter Klasse“, sagte heute, Mittwoch, der Sprecher des ÖVP-Klubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages 2007.

Sehr nachdenklich stimme ihn die Entwicklung der letzten Jahre, in denen die vorgeburtliche Selektion von Menschen mit Down Syndrom stetig zugenommen habe. Nach Angaben von Elternvertretern und -vertreterinnen aus Vorarlberg sei 2006 das dritte Jahr in Folge gewesen, in dem in Vorarlberg kein Kind mit Down-Syndrom zur Welt gekommen ist. „Das ist eine Folge der pränatalen Diagnostik und für mich eine erschreckende Tendenz“, so der ÖVP-Behindertensprecher.

Die vorgeburtliche Rasterfahndung sei völlig unbegründet und schüre das Vorurteil, Menschen mit Behinderung seien Menschen zweiter Klasse und eine Belastung für die Gesellschaft.

„Der Welt-Down-Syndrom-Tag ist eine wichtige Initiative, um einerseits darauf aufmerksam zu machen, dass Menschen mit Down-Syndrom mit den entsprechenden Rahmenbedingungen ein erfülltes Leben führen und andererseits auf Entwicklungen aufmerksam zu machen, die die Würde jedes einzelnen Individuums untergraben“, so Huainigg.

Im Zuge der pränatalen Diagnostik werde dem lebensbejahenden Aspekt viel zu wenig Raum gegeben. Es brauche Beratungsstellen außerhalb von Krankenhäusern, die werdenden Eltern objektive Informationen und psycho-soziale Beratung bieten. „Werdenden Eltern müssen Lebensperspektiven aufgezeigt werden sowie Möglichkeiten, um mit anderen betroffenen Eltern in Kontakt treten zu können“, sagte Huainigg.

Leider werden oft nur jene Informationen vermittelt, die auf den ersten Blick als Belastung erscheinen. „Wenn es um Behinderung geht, wird oft nur vor Augen geführt, was alles nicht geht oder anders wird, aber nicht, wie behinderte Menschen ihr Leben tatsächlich gestalten können.“

Auch durch die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur werde das Lebensrecht behinderter Kinder in Frage gestellt. „Ein Kind – egal ob behindert oder nicht behindert – kann niemals ein Schaden sein. Hier braucht es dringend eine Klarstellung durch den Gesetzgeber“, sagte Huainigg.

Weiters sei die Eugenische Indikation, die es ermöglicht, ein Kind bei Verdacht auf Behinderung – außerhalb der dreimonatigen Fristenregelung – bis zur Geburt abzutreiben, dringend zu überdenken. „Das Jahr 2007 wurde von der Europäischen Union zum Jahr der Chancengleichheit ernannt und ich hoffe, dass dieses Jahr dazu genützt wird, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung auch am Beginn und am Ende des Lebens herzustellen“, so Huainigg abschließend.

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0 Kommentare

  • Hallo Wolfgang! Endlich mal eine gute Aussage. Wenn ich sowas sage, dann werde ich öffentlich gesteinigt … danke Wolfgang, dass du mir das dieses Mal abgenommen hast. P.s.: Umgekehrte Diskriminierung ist um keinen Deut besser.

  • Wenn das Lebensrecht von Personen davon abhängt, wie sehr sie die Gesellschaft bereichern, dann frag‘ ich Krüppel ich, warum wir dann PolitikerInnen, MillionärInnen, MiliardärInnen und die anderen üblichen Verdächtigen immer noch leben. Vorsicht mit dem vermeintlich positiven Argument, dass irgendjemand wertvoll ist für die Gesellschaft, um leben zu dürfen. Wer lebt, darf leben ohne Wenn und aber oder Nutzen.

  • Spätabtreibungen nach Eugenischer Indikation entstammen der gleichen Denkart, wie das NS-Euthanasieprogramm. Dass diese Selektions- und Tötungspraxis in Österreich nach wie vor gesetzlich verankert ist und im Gewand moderner Medizin stattfindet, ist unerträglich. Diese Verachtung von Kindern mit Behinderung – die in deren Tötung gipfelt – hat sehr viel damit zu tun, wie wir uns um die kümmern, welche dieser Selektion entkommen sind (die es also gar nicht zu geben bräuchte?).