Huainigg: Neue Parkausweise für behinderte Menschen werden unbürokratischer und missbrauchssicherer

Bezugskreis wird auf Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ausgeweitet

Franz-Joseph Huainigg
ÖAAB

„Die heute im Parlament beschlossene Änderung des Paragraf 29b der Straßenverkehrsordnung bringt eine deutliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung mit sich“, zeigte sich der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg über das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen erfreut.

Gemeinsam mit Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, hat Huainigg in den vergangenen Monaten und Jahren intensive Gespräche mit Behindertenverbänden sowie den Ländern und Gemeinden geführt.

„Die Reform ist wichtig, um Missbrauch möglichst hintanzuhalten und den Zugang zu den Parkausweisen unbürokratischer und einheitlicher zu gestalten“, so der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, der die Maßnahmen wie folgt näher ausführt:

„Mit 31. Dezember 2015 verlieren die alten, vor 2001 ausgestellten Ausweise ihre Gültigkeit. Ab dann gilt nur mehr das europaweit einheitliche Format mit Aufdruck von Autokennzeichen und Foto. Wenn eine vorübergehende Behinderung vorliegt, wird der Ausweis entsprechend zeitlich befristet. Neben dieser Personalisierung der Ausweise erfolgt die Ausstellung künftig zentral am Bundessozialamt. Das hat einerseits den Vorteil, dass die Ausgabekriterien vereinheitlicht werden und die gekoppelte Ausstellung von Behindertenpass und Parkausweis nur mehr eine amtsärztliche Untersuchung verlangt, andererseits hat das Bundessozialamt Zugang zum Zentralen Melderegister, was eine laufende Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglicht. Durch diese Möglichkeit kann das Bundessozialamt beispielsweise im Falle des Ablebens sofort reagieren und den Parkausweis zurückfordern“. Eine Evaluierung der 25. StVO-Novelle soll bis Ende 2017 durchgeführt werden.

Eine weitere Änderung gibt es im Kreis der Benutzerinnen und Benutzer. Die bisherige Limitierung auf Menschen mit Gehbehinderung wird ausgeweitet auf Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, was beispielsweise auch blinde Menschen einschließt. Dies ist für blinde Menschen ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit. Im Zuge der Debatte wird zudem ein Entschließungsantrag eingebracht, der die Höhe der Anbringung von Verkehrsschildern thematisiert. „Zu niedrig angebrachte Tafeln sind für blinde Menschen eine wesentliche Gefahrenquelle“, schloss Huainigg.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich