Huainigg: Neuregelung der Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen erreicht

Umfangreiche Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der 27. StVO-Novelle

Verkehrszeichen als Falle
Kremser, Wolfgang

„Es freut mich sehr, dass die auf parlamentarischer Ebene geführten Gespräche meines Kollegen und ÖVP-Verkehrssprechers Abg. Andreas Ottenschläger und mir fruchtbringend waren und die Regelung zur Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen auf mindestens 2,20 Meter bei Neuanbringung in die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) Eingang findet. Diese absolut berechtigte und langjährige Forderung der Blindenverbände konnten wir nun endlich umsetzen“, so der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses.

„Zu niedrig hängende Straßenschilder bergen für blinde Menschen eine enorme Verletzungsgefahr in sich. Denn während der Blindenstock ins Leere geht und der Betroffene annimmt, den Weg frei zu haben, stößt er mit dem Kopf mit voller Wucht gegen das Schild. Immer wieder kam es zu argen Schnittwunden. Dies kann nicht passieren, wenn das Schild entsprechend hoch angebracht ist“, erklärt Huainigg diese Neuregelung, und führt weiter aus: „Neben dieser wichtigen Sicherheitsmaßnahme wird außerdem das Halte- und Parkverbot vor taktilen Blindenleitsystemen geregelt und das Zufahren zu in Fußgängerzonen gelegenen Arztpraxen, Ambulatorien, Therapieeinrichtungen u.ä. für Paragraf 29b-AusweisinhaberInnen dauernd oder zu bestimmten Zeiten erlaubt.“

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