Huainigg: Österreich setzt Maßnahmen für Rechte von Menschen mit Behinderungen!

Ministerrat beschließt Nationalen Aktionsplan

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Der Nationale Aktionsplan, kurz NAP, setzt in acht Kapiteln (Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, Selbstbestimmtes Leben, Gesundheit und Rehabilitation, Bewusstseinsbildung und Information) Maßnahmen für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Getragen wird der NAP von Grundprinzipien wie gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, Inklusion und Selbstvertretung.

„Besonders herausstreichen möchte ich das Sachwalterschaftsgesetz, das unter Partizipation von Menschen mit Behinderungen novelliert werden soll. Schon 2013 wird dazu seitens des Justizministeriums ein Pilotprojekt zur unterstützten Entscheidungsfindung gestartet. Ein besonders wichtiger Schritt zu einem selbst bestimmten Leben ist die Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, für die bis 2014 eine bundesweit einheitliche Regelung erarbeitet und im Zuge des Finanzausgleiches umgesetzt werden soll“, umreißt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP, zwei der wesentlichen Maßnahmen.

Das Bildungskapitel ist geleitet von der Idee der gleichberechtigten Teilhabe. Bereits im Jahr 2011 wurde eine partizipative Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im österreichischen Schulwesen gestartet. Es soll mit der – laut NAP bis 2020 flächendeckenden – Implementierung von Modellregionen begonnen werden, um inklusive Schul- und Unterrichtsangebote zu erproben. Auch vermehrte Schulversuche, besonders in der Sekundarstufe II, sind vorgesehen. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die sonderpädagogische Aus- und Weiterbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen sowie damit befasster Personen gelegt.

„Hervorheben möchte ich, dass sich das Unterrichtsministerium verpflichtet hat, die Möglichkeiten der Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern mit einer Behinderung sowie eine entsprechende Adaptierung der Ausbildung zu eruieren. Hier muss dringend eine Öffnung stattfinden, um die derzeitige berufliche Diskriminierung von behinderten Menschen zu beseitigen“, erklärt Huainigg.

„Ich bin erfreut über den einstimmigen Beschluss im Ministerrat. Die Umsetzung des NAP ist nur möglich, wenn alle Ministerien mitwirken. Die Länder sind nun genauso gefordert, am NAP mitzuarbeiten und eigene Umsetzungspläne zu erstellen. Die wirkliche Arbeit beginnt erst jetzt!“, betont Huainigg und regt abschließend eine Aussprache zum NAP mit Bundesminister Hundstorfer im Rahmen des Sozialausschusses an, die für Behindertenvertreterinnen und -vertreter und Medien öffentlich sein sollte.

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