Franz-Joseph Huainigg

Huainigg: Pädagogische Hochschulen öffnen behinderten Menschen den Zugang zur Lehrausbildung

Schulpaket II streicht diskriminierenden Begriff der Schulunfähigkeit

Gestern, Dienstag, hat der Unterrichtsausschuss über eine Reihe zentraler Themen beraten, „die auch für Menschen mit Behinderung von wesentlicher Bedeutung sind“, sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Behindertensprecher, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg. Teil der umfangreichen Tagesordnung war die Zusammenführung der 51 Pädagogischen Akademien (Pädak) zu acht staatlichen Hochschulen. Die pädagogischen Hochschulen bringen nicht nur eine Aufwertung der LehrerInnenausbildung auf akademisches Niveau, „sondern öffnen auch behinderten Menschen den Zugang zur Pädagogischen Ausbildung“, sagte Huainigg.

Aufgrund der gesetzlich geforderten „körperlichen und geistigen Eignung“ blieb bislang für behinderte Menschen das Tor zu den Pädagogischen Akademien oft verschlossen. „Wer nicht der ‚Norm’ entsprach, wurde abgewiesen. Nur sehr wenige Ausnahmen konnten diese Hürde überwinden und ein ordentliches Studium an der Pädak absolvieren“, so der ÖVP-Behindertensprecher. Dies werde sich künftig ändern, hierfür habe auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) einen wesentlichen Beitrag geleistet. Natürlich müsse jeder Bewerber für den Lehrerberuf gewisse Voraussetzungen mitbringen und – wie für jeden anderen Beruf auch – geeignet sein, „eine Körperbehinderung, Blindheit oder Gehörlosigkeit“ können aber nicht der Grund für den Ausschluss sein, sagte Huainigg.

Auch werde in der Regierungsvorlage zum Schulpaket II der diskriminierende Begriff der ‚Schulunfähigkeit’ gestrichen, durch den schwerst- und mehrfach behinderte Kinder oftmals vom Bildungssystem ausgeschlossen worden sind. „Kein Kind ist schulunfähig. Unser Schulwesen ist so leistungsfähig, dass es alle Kinder entsprechend fördern kann“, sagte Huainigg. Sollten medizinische Gründe dem Schulbesuch entgegenstehen, ist es Aufgabe der Schule, gemeinsam mit den Eltern über mögliche schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten zu beraten, um eine für das Kind sinnvolle Bildungslösung zu finden.

Weiters brachte Huainigg im Zuge der Debatte einen Entschließungsantrag zur Förderung gehörloser Kinder und Jugendlicher nach den Grundsätzen des bilingualen Unterrichts ein. „Der Ideologiestreit zwischen Gebärdensprache und Lautsprache geht zu Lasten der Kinder, es braucht einen individuellen Methodenmix, um die bestmögliche Ausbildung für jedes einzelne Kind gewährleisten zu können“, so Huainigg abschließend.

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