Franz-Joseph Huainigg

Huainigg: Pensionsrechtliche Anerkennung der Leistungen von pflegenden Angehörigen

SVÄG 2005 bringt Erweiterung der begünstigten Selbstversicherung

Der Sozialausschuss des Parlaments hat heute über das Sozialversicherungsänderungsgesetz 2005 (SVÄG 2005) beraten. „Dieses Paket enthält bedeutende Verbesserungen im Bereich der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige“, sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg. Durch die Änderungen im SVÄG 2005 hätten künftig alle pflegenden Angehörigen, die Personen ab der Pflegestufe 3 betreuen, die Möglichkeit; eine staatlich unterstützte Pensionsversicherung in Anspruch zu nehmen, so Huainigg. „Eine bedeutende Maßnahme, die pflegenden Angehörigen auch vermittelt, dass Ihre Leistungen als wichtig und wertvoll angesehen werden.“

Bislang habe das Angebot der begünstigten Weiterversicherung bzw. Selbstversicherung nur für einen beschränkten Personenkreis bestanden. Eine vorhergehende Erwerbstätigkeit oder die Pflege eines behinderten Kindes sei dafür erforderlich gewesen. Das neue Angebot in der Selbstversicherung öffnet nunmehr allen pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, pensionsrechtlich Vorsorge zu treffen“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher. Die monatliche Beitragsgrundlage beläuft sich, wie bei den Kindererziehungszeiten, auf 1.350 Euro, und der Bund übernimmt die Kosten des fiktiven Dienstgeberbeitrages, erläuterte Huainigg.

Auch im bereits bestehenden System der kostenlosen Selbstversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes sind Verbesserungen vorgesehen. „Auch für Leistungen, die von pflegenden Angehörigen in den 70er und 80er Jahren – vor Einführung der Selbstversicherung – erbracht worden sind, soll geprüft werden, wie diese bei der Pensionsbemessung berücksichtigt werden können“, so Huainigg. Dazu brachten Vertreter der Regierungsparteien einen Entschließungsantrag ein, nach dem eine Expertengruppe bis zur nächsten ASVG-Novelle einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten soll.

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