Anleitung, Überprüfung der Fertigkeiten und begleitende Qualitätskontrolle machen den Unterschied
ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg nimmt Stellung zur Aussage der Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes Ursula Frohner, dass Pflegetätigkeiten nicht durch eingeschulte AssistentInnen durchgeführt werden dürfen, sondern Fachkräften und pflegenden Angehörigen vorbehalten sind: „Das Kathetherisieren oder Absaugen meiner Atemkanüle überlasse ich sicherlich nicht irgendwelchen Leuten von der Straße“, so Huainigg heute, Donnerstag, über seine Lebenssituation mit Persönlichen AssistentInnen. Der Sprecher für Menschen mit Behinderung im ÖVP-Parlamentsklub fordert Rahmenbedingungen wie eine fachliche Anleitung und Begleitung sowie eine Überprüfung der Fertigkeiten der persönlichen AssistentInnen.
„Berufsständische Überlegungen dürfen nicht über den Interessen pflegebedürftiger Menschen stehen. Was pflegenden Angehörigen zugetraut wird, sollten auch Persönliche Assistentinnen oder Betreuer/innen machen dürfen“, erklärte Huainigg und ergänzte: „Wir müssen lernen, zwischen abstrakten Kompetenzen und jenen, die für eine ganz bestimmte Person erworben werden müssen, zu unterscheiden.“
Dass es berufsständische Interessen sind, die eine flexiblere Handhabung der Pflegetätigkeiten verhindern, steht für Huainigg fest: „Dies ist schon aus der Tatsache ersichtlich, dass sogar auch pflegende Angehörige nur dann medizinnahe Tätigkeiten ausführen dürfen, solange sie dafür nicht bezahlt werden.“
Er fordert ein Modell der „Zertifizierten Assistenz“. Dieses soll Betreuungskräften oder persönlichen Assistentinnen ermöglichen, auf die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Person durch Fachkräfte eingeschult und begleitet zu werden. „Ein solches Modell würde eine flexible Pflegeleistung auf qualitativ hohem Niveau sichern.“
Frohners Forderung, Pflegetätigkeiten ausschließlich in der Hand von Fachkräften zu belassen, kann Huainigg nicht nachvollziehen: „In meinem Fall würde das bedeuten, dass rund um die Uhr eine Intensivkrankenschwester zur Verfügung stehen müsste – für den Fall, dass die Atemkanüle meines Beatmungsgerätes irgendwann einmal verstopft. Abgesehen davon, dass sich die diplomierte Fachkraft in der Wartezeit langweilen würde und sie nicht notwendige Tätigkeiten wie ein Diktat abtippen, einen Geschirrspüler ausräumen oder Essen zubereiten übernehmen würde, wäre der finanzielle Aufwand dafür enorm, nicht gerechtfertigt und nicht sinnvoll.“
„Das von mir vorgeschlagene Modell stellt fachkundige Anleitung, Überprüfung der Fähigkeiten und Qualitätskontrolle in den Mittelpunkt“, sagte Huainigg und erläuterte die Grundprinzipien „zertifizierter Assistenz“: Diese soll Betreuer/innen und AssistentInnen ermöglichen, punktuelle Pflegetätigkeiten auszuüben, die auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt sind. Ein zentraler Aspekt dabei ist, dass die Betreuer/innen von Fachkräften eingeschult werden und ihre Fähigkeiten einer regelmäßigen Begleitung unterworfen sind. Ihre Berechtigung, die Pflegetätigkeit auszuüben, erlischt mit Ende der Betreuung einer behinderten Person.“
„Letztlich geht es um die Würde des Einzelnen. Ein Leben zuhause, in gewohnter Umgebung muss auch für Menschen mit komplexer Behinderung möglich sein“, so Huainigg abschließend.