Heimaufenthalts- und Heimvertragsgesetz gewährleisten ein Höchstmaß an Schutz
„Wenn behinderte Menschen in Heimen untergebracht werden müssen, bedarf es abgesicherter Rechte und Pflichten, die nunmehr vertraglich festgehalten werden“, sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich der Debatte über das Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetzes im Nationalrat.
„Wo bisher Willkür oder auch Goodwill herrschte, werden nunmehr erstmals persönliche Freiräume definiert, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben sichern sollen.“ Durch das Heimaufenthaltsgesetz werde endlich auch ein Rahmen für die Zulässigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Pflegeheimen geschaffen. Die persönliche Freiheit des Einzelnen dürfe nur unter bestimmten Voraussetzungen und der individuellen Situation entsprechend beschränkt werden.
„Es ist gelungen, ein Gesetz zu schaffen, das den Menschenrechten und der Würde des Menschen voll Rechnung tragen wird“, so der ÖVP-Behindertensprecher.
Nach dem Heimaufenthaltsgesetz seien freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur zulässig, wenn geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen ernsthaft Gefahr laufen, sich selbst oder andere zu gefährden. „Dabei ist sensibel darauf zu achten, dass ihre Privatsphäre und ihr persönlicher Freiraum nach Möglichkeit erhalten bleiben“, so Huainigg.
Die Aufbewahrung von Menschen in Netzbetten oder das Fesseln an Stühle aufgrund einer Überforderung des Pflegepersonals werde damit ausgeschlossen. „Personen, an denen freiheitsbeschränkende Maßnahmen vorgenommen werden, bekommen einen Bewohnervertreter zur Seite gestellt, der die Interessen des Betroffenen zu wahren hat. Das gewährleistet ein Höchstmaß an Schutz für alle Beteiligten.“
„In einer Entschließung wird der Bundesminister für Justiz aufgefordert, Ende 2006 einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Heimaufenthaltsgesetz vorzulegen“, so der ÖVP-Behindertensprecher. Dadurch werde sichergestellt, dass die Anwendung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in der Praxis genau beobachtet werden, um bei Bedarf Verbesserungen vornehmen zu können.
„Besonders wichtig ist mir die Anerkennung der Gebärdensprache und der Einsatz der Gebärdensprache bei behindertenspezifischen Themen im Nationalrat“, sagte Huainigg. Aus diesem Grund habe er die heutige Gebärdensprachdolmetschung des Tagesordnungspunktes über das Heimaufenthaltsgesetz angeregt.
„Auch gehörlose Menschen sollen politische Prozesse und parlamentarische Debatten mitverfolgen können“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher und wies auch darauf hin, dass die Präsidiale des Nationalrates zugestimmt habe, alle Live-Übertragungen der Parlamentsdebatten im Fernsehen mit Simultan-Untertiteln zu versehen.