Huainigg: „Rehabilitation vor Pension“ muss nachgeschärft werden

Zentrale behindertenpolitische Herausforderungen: Persönliche Assistenz, Hilfsmittelversorgung, Nationaler Aktionsplan

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

„Angedacht war und ist die Invaliditätspension, kurz I-Pension, als vorübergehende Auszeit zur Genesung und Vorbereitung auf die Reintegration in den Arbeitsmarkt – gemäß dem Leitsatz ‚Rehabilitation vor Pension‘. Dieser Grundsatz ist unbestritten, doch die Maßnahmen am Weg zur Reintegration greifen nicht. Die Zahlen der Sozialversicherung zeigen leider sehr deutlich, dass es en gros nicht gelingt, temporär arbeitsunfähige Menschen wieder ins Erwerbsleben zu integrieren“, zeigt ÖVP-Abg. Franz-Joseph Huainigg in seiner heutigen Plenarrede zum Kapitel Arbeit und Soziales die Problematik auf.

Huainigg weiter: „Es ist klar geworden, dass in jeder Hinsicht früher angesetzt werden muss – in der Arbeitswelt, bei betrieblicher Gesundheitsförderung, Prävention und Prophylaxe geschieht schon sehr viel, um Krankheiten und Krankenständen vorzubeugen. Die beim Pensionsgipfel in Aussicht genommene frühe Intervention bei Krankenstandshäufungen ist daher besonders wichtig. Das Gleiche gilt für eine arbeitsplatznahe berufliche Rehabilitation und Wiedereingliederung. Der Ansatz der Teilarbeitsfähigkeit – in kleinen stundenweisen Schritten, dafür frühere Rückkehr versus spätere Vollzeit-Rückkehr von heute auf morgen – erscheint mir sehr sinnvoll, insbesondere bei psychischen Krankheiten und chronischer Überlastung. So verringert sich auf Seiten der Arbeitnehmer die Gefahr der sozialen Isolation und des Abrutschens in die oftmals ungewollte Frühpension; auf Seiten des Arbeitgebers hat es den Vorteil, dass ihnen ihre Arbeitnehmer nach einer krankheitsbedingten Auszeit rascher wieder zur Verfügung stehen und sie schneller Anschluss finden“.

Besonders signifikant ist dieser Aspekt für Menschen mit Behinderung, die noch viel häufiger von Langzeitkrankenständen und / oder Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind als der Durchschnitt.

„Um Menschen mit Behinderung den Weg zum Arbeitsplatz zu ermöglichen, braucht es vielfach Assistenz. Wenn der Arbeitswillige in der Früh nicht aus dem Haus kommt, weil ihm keine Hilfeleistung finanziert wird, bleibt der beste Arbeitsplatz nicht mehr als ein schöner Gedanke. Insofern begrüße ich Minister Stögers Bekenntnis zur Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung, die im Finanzausgleich mitzuverhandeln ist. Aus einem sogenannten Integrationsfonds soll die Persönliche Assistenz ganzheitlich finanziert werden“, fordert Huainigg und verlangt zudem die rasche Umsetzung des Regierungsprogrammes auch im Hinblick auf die materielle Form der Hilfeleistung, ergo der Hilfsmittelversorgung nach dem One-desk-Prinzip: „Es gibt bereits ein Projekt im Sozialministerium, das weitergeführt werden soll – nebst den entscheidenden Gesprächen und Verhandlungen mit Sozialpartnern und Ländern, die dringend zu führen sind!“

„Generell müssen wir unter die Lupe nehmen und im Parlament diskutieren, was aus dem Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) bereits umgesetzt wurde, was teilweise und was noch nicht. Laut Minister Stöger sind 50 Prozent zur Gänze und 35 Prozent zum Teil erfüllt. Das sollten wir uns genauer ansehen“, so Huainigg abschließend. 

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2 Kommentare

  • Völlig realitätsfremd! Wenn auf eine offene Arbeitsstelle über 10 Arbeit suchende kommen, dann werden alle BewerberInnen aussortiert die nicht den Kriterein entsprechen. Das Problem liegt beim kapitalistischen Wirtschaftssystem, das dank technischer Rationalisierung immer weniger Menschenmaterial braucht und daher die Ansprüche an die ArbeitnehmerInnen immer höher schrauben kann!

    Der Mensch ist keine Maschine die nur durch ein bisserl Reahblitation repariert werden kann. Die Reformen von Rudolf Hundstorfer sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit! Solange die Betroffenen sich nicht wirksam organisieren, die verschiedenen Organisationen nicht zusammen arbeiten und sich lieber vom herrschenden System korrumpieren lassen und sich so gegeneinander ausspielen lassen, wird sich leider nicht viel ändern!

  • Zum NAP muss klar gesagt werden, dass diese von den Beamten verwendeten Prozente der Umsetzung Fantasiezahlen sind.

    Gefährlich könnte es bei der Umsetzung einer bundeseinheitlichen Persönlichen Assistenz werden, wenn nicht endlich gemeinsam mit den Betroffenen die Eckpunkte vereinbart werden.