Parlament

Huainigg: Sachwalterrechts-Änderungsgesetz bringt Paradigmenwechsel für lernbehinderte Menschen

Sachwalter werden vom Vormund zum Assistenten und Lebensbegleiter

Die demographische Entwicklung hatte in den letzen Jahren zu einem drastischen Anstieg an Sachwalterschaften geführt, der das System und die Sachwalter überfordert hat. Große Unzufriedenheit auf Seiten der Betroffenen habe sich breit gemacht, sagte heute, Mittwoch, der Sprecher des ÖVP-Klubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

„Selbst ein Sachwalter, der noch so bemüht gewesen ist und über Fähigkeiten eines Topmanagers verfügt, ist überfordert, wenn er das Leben von über hundert Personen regeln und ordnen soll.“ Viele Menschen mit Lernbehinderung hätten die fehlende Zeit des Sachwalters kritisiert oder ihn als aufoktroyierte Entmündigung erlebt.

„Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz ist es gelungen, das Sachwalterrecht nach den Grundprinzipen der Autonomie und Selbstbestimmung zeitgemäß anzupassen.“ Es schaffe ein neues Leitbild des Sachwalterberufes. „Die Sachwalter sollen Assistenten und Lebensbegleiter werden und damit ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Lernbehinderung gewährleisten“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher.

„Die Fähigkeiten lernbehinderter Menschen werden oft unterschätzt. Durch Begleitung statt Bevormundung soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, das Leben selbstständig zu meistern.“ Der Wille des Betroffenen stehe hier in jedem Fall im Vordergrund und ein mehrstufiges, flexibles System mit einer Reihe von Schutzmechanismen solle für jeden Einzelnen individuell die beste Lösung ermöglichen“, so Huainigg

„Das neue Recht bietet mehrere Möglichkeiten, auch Vorsorge für die Zukunft kann in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Sachwalterschaftsverfügung getroffen werden“, erläuterte Huainigg. „Besonders wichtig erscheint mir, dass im Gesetz klar zum Ausdruck kommt, dass dem familiären Bereich, bei der Vertretung des Betroffenen der Vorrang eingeräumt wird und die Bestellung eines Sachwalters in Form eines Vereins oder Notars nachrangig zu behandeln ist.“ Nahezu jeder wolle im Kreise seiner Familie alt werden, dafür brauche diese aber die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

„Auch dem Missbrauchsschutz wird im neuen Sachwalterrecht durch ein Bündel von Schutzmaßnahmen eine zentrale Rolle eingeräumt“, sagte Huainigg. Jedermann könne jederzeit das Pflegschaftsgericht anrufen, das in Folge eine umfassende Prüfung der Situation vorzunehmen habe.

Weiters könne eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Vertretungsbefugnis vom Betroffenen jederzeit widerrufen werden und die im Gesetz angeführte Höchstzahl an Sachwalterschaften für z.B. Notare oder Rechtsanwälte bzw. das geforderte Mindestmaß an Kontakt stelle eine wesentliche Qualitätsverbesserung dar.

Um den Inhalt den Betroffenen auch zugänglich zu machen, möchte Huainigg, eine leicht lesbare Ausgabe der wichtigsten Bestimmungen anregen. „Es geht schließlich im ihre Rechte und die müssen verständlich vermittelt werden.“

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