Huainigg schlägt vor: Behindertenanwalt und Monitoringausschuss zusammenführen

Huainigg machte den Rücktritt von Dr. Marianne Schulze als Vorsitzende des Monitoringausschusses zum Thema in seiner Rede vor dem Nationalrat.

Franz-Joseph Huainigg (2013)
Müller, Christian

„Einerseits lag es daran, dass die Funktion des Vorsitzes eine ehrenamtliche Tätigkeit darstellt, andererseits aber auch an der Doppelgleisigkeit der Strukturen im BMASK zur Behindertengleichstellung und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, merkte Huainigg an und schlägt vor: „Ich kann mir gut vorstellen, dass man die Behindertenanwaltschaft und den Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-Konvention zusammenführt. Beide Strukturen haben sich im Laufe der Zeit entwickelt, 2006 wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz auch die Behindertenanwaltschaft beschlossen, 2008 mit der Ratifizierung der UN-Konvention der Monitoringausschuss. Beiden Funktionen obliegen die Aufgaben, die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen durch Barrierefreiheit, selbstbestimmtes Leben und Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen und Diskriminierungen im Einzelfall sowie in der Struktur zu beseitigen. Es wäre daher eine Stärkung beider Einrichtungen, diese zusammenzuführen.“

„Um die außergewöhnlich engagierte Arbeit von Dr. Schulze mit den öffentlichen Sitzungen des Monitoringausschusses, den richtungsweisenden Stellungnahmen zu den verschiedenen Bereichen und der Vernetzung der österreichischen Behindertenbewegung mit Gremien der Europäischen Union und der Vereinten Nationen in angemessener Form weiterführen zu können, braucht es möglicherweise einen nicht-ehrenamtlichen Vorsitz, der durch die Leitung in Person des Behindertenanwaltes gegeben wäre. Der Behindertenwalt hätte durch die Erweiterung seiner Funktionen mehr Möglichkeiten, die Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Für Menschen mit Behinderung läge der Gewinn in der Klarheit, wer bei Diskriminierungen anzusprechen ist“, sagt Huainigg abschließend und ersucht BM Rudolf Hundstorfer, diesen Vorschlag zu prüfen und in der nächsten Sitzung des Bundesbehindertenbeirates zum Thema zu machen.

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