Huainigg: Schulische Nachmittagsbetreuung auch für behinderte Kinder

Ein weiteres Anliegen ist dem ÖVP-Behindertensprecher die Weiterführung der schulischen Integration nach der achten Schulstufe.

Franz-Joseph Huainigg
ÖAAB

„Ich begrüße den Ausbau der Nachmittagsbetreuung – klar ist, dass dieses Angebot auch für alle behinderten Schüler/innen, die eine Integrationsklasse besuchen, gelten muss“, sagt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, zu dem Beschluss der heute, Donnerstag, im Nationalrat gefasst wird.

In Sonderschulen war schon bisher das Betreuungsangebot am Nachmittag gut ausgebaut. Deshalb ist es Huainigg wichtig, dass behinderten Schüler/innen, die eine Regelschule besuchen, das gleiche Angebot zur Verfügung steht.

Der ÖVP-Behindertensprecher begrüßt daher die zwischen Bund und Ländern geschlossene Vereinbarung, wonach bei der Nachmittagsbetreuung verschiedene Schulstandorte zusammenarbeiten können. „Das bedeutet, dass Kinder aus Regelschulen bei Bedarf die Nachmittagsbetreuung in Sonderschulen nutzen können – und umgekehrt. Auf diese Weise wird ein selbstverständliches Miteinander gefördert und der bisherige Nachteil von Integrationsschüler/innen bei der Nachmittagsbetreuung ausgeglichen.“

Ein weiteres Anliegen ist dem ÖVP-Behindertensprecher die Weiterführung der schulischen Integration nach der achten Schulstufe.

„Ein wichtiger Schritt ist hier in Planung: Schulversuche an den Polytechnischen Schulen und den einjährigen Haushaltungsschulen sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Wichtig wäre hier noch die Einbindung von weiteren Schultypen, worüber im Rahmen der Begutachtung Gespräche zu führen sind“, erklärt Huainigg, der betont, dass Integration nicht nur bei Schüler/innen, sondern auch bei Lehrer/innen eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

„Mit der Neugestaltung der Lehrer/innenausbildung muss deshalb sichergestellt werden, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer Grundkenntnisse im Bereich der Sonderpädagogik erwirbt. Umgekehrt muss es behinderten Studierenden möglich sein, die Pädagogische Hochschule zu besuchen. Dies wird ihnen derzeit verwehrt. Es gibt jedoch keinen Grund, warum ein Lehrer, der über das nötige pädagogische Geschick verfügt, nicht im Rollstuhl unterwegs sein soll“, erklärt Huainigg abschließend.

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