Huainigg erfreut über BM Brandstetters Projektstart zur "Unterstützten Entscheidungsfindung"
„Unterstützung statt Entmündigung – das ist das Gebot der Stunde, wenn es um selbstbestimmtes Leben geht. Hierbei denke ich an Menschen mit Behinderung genauso wie an ältere, kranke, z.B. demente Menschen“, bringt es der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, auf den Punkt.
Er zeigt sich erfreut über das von Justizminister Brandstetter gestartete Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“, das sogenannte „unterstützte Entscheidungsfindung“ in schwierigen Lebenssituationen ermöglichen soll.
Die Initiative ging 2011 von den Behindertensprecherinnen und -sprechern der Parlamentsparteien aus, die in einem gemeinsamen Entschließungsantrag dieses Vorhaben einer „Sachwalterschaft Neu, die unterstützt statt entmündigt“ gefordert haben. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es entsprechende Vorbereitungen unter Einbeziehung von Juristinnen und Juristen, aber vor allem auch von behinderten und älteren Menschen.
„Dieser Prozess der gleichberechtigten Teilhabe am Gesetzwerdungsprozess ist ein großes Verdienst von Justizministerin a.D. Beatrix Karl“, hält Huainigg fest, „denn dieser Prozess des Dialogs auf gleicher Augenhöhe entspricht nicht nur der Vorgabe am Papier, sprich der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern zeigt sich auch in der Praxis als zielführend, wie der Start des Modellprojektes zeigt. Bei weiteren ähnlichen Gesetzwerdungsprozessen wünsche ich mir die gleiche Vorgangsweise der verschiedenen Bundesministerien und öffentlichen Gebietskörperschaften“.
„Besonders von Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Lernbehinderungen erreichen mich immer wieder verzweifelte Klagen und haarsträubende Beschwerden über deren Besachwalterung. So gut wie alle bemängeln die fehlende Zeit und Aufmerksamkeit des Sachwalters. Anstatt sich verstanden zu fühlen, fühlen sich die Betroffenen viel zu oft bevormundet. Es gibt auch Personen, die ihre Sachwalterin noch nie getroffen haben“, schildert Huainigg seine Erfahrungen und betont, dass diese Vorwürfe sehr ernst genommen werden müssen.
„Das derzeitige Sachwalterschaftsrecht hat viele gute Ansätze, die in der Praxis aber leider nicht so gelebt werden“, meint Huainigg und führt weiters aus, dass „Richterinnen und Richter sich nur ganz selten für eine Teilsachwalterschaft entschließen, was im Sinne der Betroffenen allerdings meist besser und richtiger wäre. Vielmehr wird – aus Sicht mancher Richterinnen und Richter möglicherweise der Einfachheit halber – häufig sofort eine allumfassende Besachwalterung ausgesprochen, die eine Entmündigung für jene Teilbereiche bedeutet, die von der betroffenen Person gut selbstständig erledigt werden könnten. Es fehlt an einem Prozess der unterstützten Entscheidungsfindung, in dem Menschen mit Behinderungen durch Freunde, Therapeuten und Bekannte in der Lebensplanung unterstützt werden“.
Huainigg erwartet sich von genanntem Modellprojekt richtungweisende Schritte zu einem Sachwalterschaftsrecht, das dort unterstützt, wo Hilfe gebraucht wird und geeignete Instrumente dazu anbietet. Zudem hofft er auf Impulse, wie man altersdementen Menschen auch in dieser Lebensphase ein möglichst selbstbestimmtes Lebensumfeld bereiten kann.
„Besonders die demographische Entwicklung und die Tatsache, dass durch die gute Gesundheitsversorgung die Lebenserwartung ständig steigt, stellen die Sachwalterschaft vor große Herausforderungen“, ergänzt Huainigg abschließend.