Lösung erfordert sensiblen Umgang ohne ideologische Vorbehalte
Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, begrüßt, dass die Eugenische Indikation im Justizausschuss diskutiert werden soll. Anlass dafür ist der von Abg. Norbert Hofer (FPÖ) im Nationalrat eingebrachte Antrag, der eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches fordert.
„Es widerspricht der Behindertengleichstellung sowie der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, dass beim Verdacht einer Behinderung bis zur Geburt abgetrieben werden darf. Besonders Abtreibungen nach der 22. Lebenswoche sind für mich unerträglich, da das Kind ab diesem Zeitpunkt auch außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. In der Praxis wird bei so späten Abbrüchen der Embryo im Mutterleib durch einen Herzstich (Fetozid) getötet“, erklärt Huainigg und fordert: „Es braucht eine sensible Diskussion ohne ideologische Vorbehalte, um eine sinnvolle Regelung zu finden. Die Diskriminierung behinderter Menschen durch die unterschiedliche Bewertung von Leben ist zu unterbinden. Auch sollen betroffene Eltern in dieser schwierigen Situation nicht unter Druck gesetzt werden, sondern Unterstützung finden!“
Der ÖVP-Behindertensprecher kritisiert mehrere Presseaussendungen der FPÖ zum gegenständlichen Antrag, welche die Fristenregelung generell in Frage zu stellen scheinen und hält fest: „Die Fristenregelung ist nicht Gegenstand der Debatte um die Eugenische Indikation – sie soll hier nicht zur Diskussion gestellt werden. Die Eugenische Indikation ist eine Ausnahmebestimmung zur Fristenregelung und ich fordere die Streichung dieser Ausnahmeregelung in Paragraph 97 (2) des Strafgesetzbuches!“
Neben einer Änderung im Strafgesetz braucht es dringend Verbesserungen bei der Beratung: „Werdende Eltern, bei denen der Verdacht auf ein behindertes Kind im Rahmen der Pränataldiagnostik besteht, brauchen mehr Unterstützung. Vor allem darf der abtreibende Arzt nicht die psychosoziale Beratung durchführen. Es braucht eine Beratung, die nicht nur medizinisch-defizitorientiert ist, sondern auch Perspektiven für ein Leben mit Behinderung bietet – im besten Fall durch Eltern von behinderten Kindern. Dadurch bekommen die werdenden Eltern notwendige Informationen für diese schwerwiegende Entscheidung. Zu diskutieren ist auch eine Bedenkfrist von zwei bis drei Tagen zwischen Diagnose und Abtreibung, wie es sie in Deutschland gibt“, sagt Huainigg und appelliert abschließend an die Abgeordneten, das Thema sachlich zu diskutieren und ideologische Vorbehalte hintanzustellen.