Eltern behinderter Kinder brauchen mehr Unterstützung als andere

„Die schulische Integration endet in Wien mit dem Schließen der Schulpforte. Nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler, die in Wien eine Ganztagsschule besuchen, bekommen einen bezahlten und gut organisierten Hortplatz. Behinderte Kinder sind von diesem Angebot ausgeschlossen“, drückt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg sein Unverständnis über diese Benachteiligung durch die Stadt Wien aus.
„So wird beispielsweise eine Schülerin mit Down-Syndrom der Volksschule Diesterweggasse in den Sommermonaten von einer gemeinsamen Hortbetreuung mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern ausgeschlossen“, so Huainigg, der darin eine doppelte Aussonderung sieht: „Einerseits kann das Mädchen nicht mit ihren Freundinnen und Freunden den Sommer verbringen. Andererseits soll sie in einem ‚Sonderhort‘ betreut werden, wo behinderte Kinder förmlich gesammelt werden“.
Die Titelstory der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „profil“ widmet sich der Situation von Down-Syndrom-Kindern und deren Familien. Die mangelnde Nachmittagsbetreuung an Integrationsstandorten ist dabei ein zentrales Problem. „Scheinbar herrscht hier auch eine gewisse Ignoranz gegenüber berufstätigen Eltern“, meint Huainigg. „Es kann nicht sein, dass Eltern von Kindern mit Down-Syndrom ihr ganzes Leben der Kinderbetreuung widmen müssen und damit gleichzeitig ihr eigenes Leben aufgeben. Hier braucht es viel mehr Unterstützung und die Etablierung von entsprechenden Betreuungsangeboten, die selbstverständlich integrativ sein müssen.“
Zu den Kernaufgaben der MA 10 – Wiener Kindergärten – zählen, nach deren eigenen Angaben, die elementare Bildung und Betreuung von Krippenkindern, Kindergartenkindern und Hortkindern. Zusätzlich bietet die MA 10 berufstätigen Eltern Sommerferienbetreuung für Kinder aus ganztägig geführten Schulformen (Ganztagesschulen, Offene- bzw. Tagesheimschulen sowie Lern- und Freizeitclubs) an, welche auf zwei Schienen stattfindet: einerseits an rund 100 Hortstandorten der MA 10, wo jeweils zusätzlich Ferienkinder neben den eigenen Hortkindern betreut werden, andererseits als Zusatzangebot an neun ausgewählten Schulstandorten, wo die Betreuung durch private Betreiber erfolgt, die von der MA 10 gefördert werden.
Behinderte Kinder sind von diesem Angebot aber bislang ausgeschlossen. Auch Kinder aus Ganztagsschulen, die während des Jahres von qualifizierten Freizeitpädagog/innen umsorgt werden, werden im Sommer von ihnen vollkommen fremden Personen an vollkommen fremden Orten betreut. Die erwähnten Freizeitpädagog/innen der Ganztagsschulen hingegen werden während der Sommermonate zwangsbeurlaubt.
Das Angebot der Sommerbetreuung ist von der Stadt Wien zur Unterstützung aller Eltern eingerichtet worden. „Es ist absolut unverständlich, dass Eltern von behinderten Kindern hierbei so wenig unterstützt werden. Besonders diese Eltern benötigen mehr Unterstützung und die Sicherheit, dass ihre Kinder im Kreise nicht behinderter Kinder gut betreut werden und sich wohl fühlen. Integration ist nicht teilbar, Herr Häupl!“ Darum fordert Huainigg vom Bürgermeister der Stadt Wien: „Bitte öffnen Sie die Sommerbetreuung auch für behinderte Kinder“.