Huainigg: Stell Dir vor, es gibt eine neue Einschätzverordnung und niemand geht hin

ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen fordert Beschäftigungsschutz statt Kündigungsschutz

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Neue Kriterien für die Einstufung des Behinderungsgrades werden heute, Mittwoch, im Plenum des Nationalrats beschlossen. „Grundsätzlich sehr begrüßenswert, immerhin stammen die alten Kriterien aus den 60er-Jahren. Man muss aber auch die Folgewirkung einer solchen Einstufung mitdenken“, erklärt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen.

Denn die Einstufung als „begünstigt Behinderte/r“ bringt nicht nur das Zugeständnis etwaiger Förderungen, sondern hat auch Folgen am Arbeitsmarkt: „Wer sich als „behindert“ einstufen lässt, kriegt oft nur schwer einen Arbeitsplatz. Grund dafür ist der Kündigungsschutz, der viele Arbeitgeber zurückschrecken lässt. Zahlreiche Betroffene verzichten daher lieber auf eine Einstufung“, sagt Huainigg.

Gerade durch die Beschäftigungsoffensive wurde ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen zur Integration behinderter Menschen am Arbeitsmarkt geschaffen. So gelang es beispielsweise, dass lernbehinderte Menschen Arbeitsplätze finden können – was früher als unmöglich erachtet worden ist. Auf der anderen Seite gibt es immer mehr behinderte Menschen, die durch die schulische Integration eine Matura ablegen, ein Studium absolvieren und hochqualifizierte Arbeitsplätze suchen. Die Einstufung der neuen Einschätzverordnung zur Bemessung des Grades der Behinderung berücksichtigt diese neue Möglichkeit. „Die alte Richtlinie basiert auf dem Kriegsopferversorgungsgesetz und ist über 40 Jahre alt. Insofern ist diese neue Einschätzverordnung zeitgemäß und sehr zu begrüßen“, betont der ÖVP-Behindertensprecher.

Aber: Stellen Sie sich vor, es gibt eine neue Einschätzverordnung und niemand geht hin! Ein Szenario, das leider schon längst Realität geworden ist! Gerade behinderte Menschen mit guter Ausbildung oder auch lernbehinderte Menschen lassen sich beim Bundessozialamt nicht mehr einstufen, da sie zu Recht befürchten, am Arbeitsmarkt reduzierte Chancen zu bekommen. Die Hürde heißt: Kündigungsschutz.

Das Gegenteil von gut ist oft gut gemeint. Denn der Kündigungsschutz stellt für Unternehmer eine emotionale Hürde dar, und man muss auch berücksichtigen, dass sich der Arbeitsmarkt stark verändert hat: Er ist flexibler geworden, es gibt heute kaum noch den 40-Stunden-Job, den man ein Leben lang behält. Die Wirtschaft ist flexibler geworden, aber auch die Arbeitskräfte.

Huainigg fordert daher Beschäftigungsschutz statt Kündigungsschutz. „Anstatt langer bürokratischer Kündigungsschutz-Verfahren, die bei 500 jährlichen Fällen ohnehin bei über 90 Prozent mit einer Kündigung enden, braucht es ein zukunftsweisendes System. Der Arbeitssuchende soll individuell zugeschneiderte Fördermaßnahmen bekommen, damit er rasch einen neuen Arbeitsplatz findet“, erklärt der Abgeordnete und erklärt abschließend: „Ich fordere daher den Sozialminister auf, den Kündigungsschutz in einen Beschäftigungsschutz weiter zu entwickeln. Es sollte heißen: Es gibt eine neue Einschätzverordnung und alle gehen hin!“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich