Huainigg: Umfassende Behindertengleichstellung braucht die Unterstützung der Länder

Bundesweit einheitliche Standards im Bereich des barrierefreien Bauens gefordert

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsübereinkommen das Ziel gesetzt, durch ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz die umfassende Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen umzusetzen.

„Diese umfassende Gleichstellung von behinderten Menschen kann nur dann gewährleistet werden, wenn auch die Länder ihren Beitrag leisten“, sagte heute, Dienstag, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Probleme sieht Huainigg vor allem bei den Bauordnungen. „Behinderte Menschen sind in Österreich mit zehn verschiedenen Bauordnungen konfrontiert, welche die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden unterschiedlich regeln.“ Die Ö-Normen über behindertengerechtes Bauen seien dabei zumeist als Kann- oder Sollbestimmung vorgesehen, aber nicht verbindlich verankert.

„Der Föderalismus kann nur gewinnen, wenn er dort, wo es vernünftig und dringend notwendig ist, gemeinsame Regeln fixiert“, so der ÖVP-Behindertensprecher. Barrierefreie Rahmenbedingungen unterstützen nicht nur behinderte Menschen, sondern auch ältere Menschen, deren Anzahl durch die demographische Entwicklung stetig steige, und Familien mit Kleinkindern. Angesichts dieser breiten betroffenen Bevölkerungsschicht müsse eine barrierefreie Umwelt dringend auch im Interesse der Länder liegen.

Weiters müsse es Übergangsbestimmungen für bereits bestehende öffentliche und halböffentliche Gebäude geben. Als Beispiel führte Huainigg die Zugänglichkeit von Schulgebäuden an „die trotz zehnjähriger gesetzlicher Integration von behinderten Kindern ins Regelschulwesen noch immer nicht durchgängig umgestaltet worden sind“.

Dringend notwendig sei im privaten Bereich die Bindung der Wohnbauförderung an den anpassbaren Wohnungsbau. „Rechtzeitige Planung sollte im Sinne der Sparsamkeit gezielt gefördert werden“, sagte Huainigg. Eine Behinderung könne durch Unfälle oder im Alter jederzeit eintreten, „mit dem Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus kann bei Bedarf die Adaptierung des Wohnraumes mit vergleichsweise niedrigen Kosten jederzeit sichergestellt werden, und die Menschen müssen auch bei einer eingetretenen Behinderung ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen.“

Huainigg fordert daher eine Art. 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der das barrierefreie Bauen österreichweit einheitlich und verbindlich geregelt wird.

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