Übergangsfristen beim Gleichstellungsgesetz betreffen bauliche Maßnahmen - nicht die Gebärdensprache
Als „peinliche Fehlinformation“ bezeichnete heute, Donnerstag, ÖVP-Behindertensprecher Abg.z.NR Dr. Franz-Joseph Huainigg die Aussage von SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp, wonach sich die Bundesregierung „bis 2015 Zeit lassen könne, die Gebärdensprache gleichzustellen“.
Offensichtlich sei der Vorsitzenden des Unterausschusses zur Anerkennung der Gebärdensprache nicht bewusst, dass diese, wenn sie den Verfassungsausschuss passiert habe, noch vor dem Sommer zur Abstimmung ins Parlament komme. Übergangsfristen gebe es lediglich für bauliche Maßnahmen an Gebäuden oder im Verkehr, nicht jedoch für die Gebärdensprache, so Huainigg.
Lapp betreibe somit eine undifferenzierte und unmotivierte Verunsicherungspolitik, die abzulehnen sei.