Huainigg unterstützt Eltern-Initiative: Stadtschulrat Wien setzt gehörlose Lehrerin ab!

Inklusion beginnt im Lehrerzimmer! Huainigg lädt Betroffene und Verantwortliche zum Gespräch

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

„Ich kann nicht nachvollziehen, dass der Wiener Stadtschulrat für eine sehr engagierte und etablierte gehörlose Lehrerin an ihrer derzeitigen Schule plötzlich keine Verwendung mehr hat, und ihr auch keine Alternativen anbietet!“, zeigt sich Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, empört.

„Es war und ist der eindeutige Wille des Gesetzgebers, dass behinderte Studierende zum Lehramtsstudium an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen zugelassen werden, indem man die körperliche Eignung strich. Inklusion kann man nicht verordnen und Inklusion beginnt nicht erst in der Klasse, das muss schon allein durch Vielfalt im Kollegium (vor-)gelebt werden.“

Pädagog/innen mit Behinderung sind im Sinne der Diversität eine große Bereicherung für den Schulbetrieb und haben eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung für die Schüler/innen und Kolleg/innen. Eine Vorkämpferin dabei war und ist die gehörlose Lehrerin Frau W., die gehörlose und schwerhörige Kinder in ihrer Muttersprache, der Gebärdensprache, unterrichtet.

„Ich habe Frau W. im Unterricht erlebt. Es war faszinierend, wie sie die gehörlosen genauso wie die hörenden Kinder begeistert und motiviert hat. Für die hörenden Kinder ist das Erlernen der Gebärdensprache eine große persönliche Bereicherung, und auf lange Sicht eine wertvolle berufliche Zusatzqualifikation. Frau W. ist eine talentierte und kompetente Lehrerin, die auf jedes einzelne Kind und seine Bedürfnisse sehr einfühlsam eingeht. Für die gehörlosen Kinder ist der Unterricht durch ihre gehörlose Lehrerin ein Vorzeigebeispiel, wie trotz Behinderung ein erfolgreicher Karriere-Weg gelingen kann. Umso unverständlicher erscheint mir die Entscheidung des Wiener Stadtschulrates“, schildert Huainigg.

„Mit Bestürzung haben wir vernommen, dass der Wiener Stadtschulrat ab kommendem Schuljahr für Frau W., derzeit Klassenlehrerin der bilingualen Klasse (Deutsch – Österreichische Gebärdensprache, ÖGS) am ZIS für sehbehinderte Kinder in der Zinckgasse, keine Verwendung mehr hat. Dies wird zum einen mit dem Gutachten einer mobilen Schwerhörigenpädagogin begründet, die – in nur wenigen Minuten und ohne Kenntnis der Gebärdensprache! – feststellte, dass die beiden hörbeeinträchtigten Mädchen der Klasse mit den Hörgeräten ausreichend versorgt wären, in einer lautsprachlichen Umgebung aufwüchsen und ÖGS-Unterricht für sie daher nicht notwendig wäre. Zum anderen wird darauf verwiesen, dass sich für kommendes Schuljahr kein gehörloses Kind angemeldet hätte“, erklärt Elternvertreterin Katharina Wegan die Situation.

„Wir Eltern erklären uns solidarisch mit Frau W. und fordern ihre weitere Anstellung als Sonderschulpädagogin im Schuldienst, wenn möglich in der bilingualen Klasse.“

Huainigg ergänzt abschließend: „Wir fordern immer wieder bilinguale Klassen, genauso wie die Ausbildung von Pädagog/innen mit Behinderung. Nun gibt es mit Frau W. eine sehr kompetente und erfahrene gehörlose Pädagogin, die dann erst recht wieder nicht eingesetzt wird. Ich möchte das gerne verstehen. Deshalb spreche ich die Einladung aus, alle Involvierten – Landesschulratspräsident, Frau W., Eltern – an einen Tisch zu holen. Finden wir gemeinsam eine Lösung!“

Franz-Joseph Huainigg, Frau W. und Katharina Wegan erklären die Sachlage im Video: 

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9 Kommentare

  • Eines der klagenden Argumente dafür, dass Parlament und Bildungsministerium (Vertreter_innen der Regierungsparteien in trauter Einigkeit und unter Missachtung ihrer eigenen Behindertensprecher_innen) die Österreichische Gebärdensprache nicht als Unterrichtssprache einführen, ist: „Wir haben ja keine Lehrer_innen!“
    Noch viel schlimmer als diese kurzbeinigen Aussagen ist, dass es den Regierungsvertreter_innen völlig egal ist, was aus hörbehinderten Kindern wird, die auf eine visuelle Sprache (mit)angewiesen sind. Diese Wurschtigkeit kommt auch vom kompletten Unwissen über die Sprachentwicklung von Kindern in den zuständigen sogenannten „pädagogischen Fachabteilungen“. Diese Lehrerin könnte sofort z.B. auch in der Frühförderung, in der Einzelförderung von Kindergarten- und Schulkindern eingesetzt werden. Viele Eltern sind auf der Suche nach Bildungsinklusion durch Assistenzleistungen.

    Noch schlimmer ist, dass Parlament, Bundesregierung und Landesregierungen den Rechtsstaat missbrauchen, um Inklusionsrechte zu ignorieren.

    Nur ein Beispiel, wie weit die Sonntagsreden unserer Politiker_innen und die rechtliche Praxis auseinanderklaffen; die Auskunft des Bundeskanzleramtes: „Ihre zweite Frage lässt sich dahingehend beantworten, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen enthält und daher auch keine subjektiven Rechte begründet.“

    Zusatz: Herr Langmeier, der Leiter der Schulrechtsabteilung des Wiener Stadtschulrates, hat 2015 die Anfragen von Eltern gehörloser Kinder ganz bewusst irreführend und inklusionsfeindlich behandelt (er hat auf das gültige Schulgesetz verwiesen, welches die Verwendung der ÖGS als Unterrichtssprache verhindert und versucht, die Eltern mit falschen Angaben über die Möglichkeiten um ihre Rechte zu bringen.

    Was soll man eigentlich noch sagen? Die politisch Verantwortlichen spielen sich so lange, bis sie die Rechnung in der Wahlzelle bekommen.

  • Ich denke, dass die „Geschichte der BILI-Zinckgasse“ , ihre Bildung unter der damaligen Führungsriege, ihre Zusammensetzung und der letztlich politische Entschluss zu ihrer Auflösung, aufgearbeitet gehört. Die Instrumentalisierung von allen beteiligten Pädagoginnen bei der Abschaffung dieser Klasse finde ich empörend, willkürlich und pädagogisch völlig unangemessen.
    Aber was noch schlimmer ist: Man schätzt alle Zweitsprachen, seien sie noch so exklusiv, aber man will keine Sprache, die unhörbar und daher nicht sofort kontrollierbar ist. Das Vertrauen in die österreichische Gebärdensprache existiert nicht wirklich, nicht einmal unter Pädagogen, obwohl sie sprachwissenschaftlich exakt beschrieben wurde.
    Und nicht zuletzt geht es um finanzielle Aspekte in dieser Geschichte: Gebärdendolmetscherinnen kosten Geld, also müssten Frau W. ’s Rechte als Lehrerin in Konferenzen und anderen Veranstaltungen dementsprechend Rechnung getragen werden.
    Die gebärdensprachliche Begleitung hörgeschädigter Kinder ist in Österreich also ein Luxus, den „wir“ uns nicht leisten wollen? Schade!

  • Dem Kommentar von Herrn Toni Egger entnehme ich eine Art überholten Reformpragmatismus. Joseph II wollte mit der Gründung einer exklusiven Taubstummenschule wirklich helfen, und dies ist ihm – vor allem im historischen Kontext – hoch anzurechnen. Es ist regressiver Kleingeistigkeit und bürokratisch-bornierter Strukturen geschuldet, dass die einst revolutionären josephinischen Initiativen und Behinderteneinrichtungen bis zum heutigen Tag nicht substantiell weiterentwickelt werden, und sogar im Gegenteil, durch deren Exklusivität langfristig Parallelwelten und somit eine mittlerweile gesetzeswidrige Segregation fördern. Das Gegenteil von gut ist oft gut gemeint… Herrn Eggers Beitrag lässt jedenfalls auf einen exklusiven und somit völlig antiquierten Zugang deuten, denn:

    seit dem 26. Oktober 2008 ist in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Wie kann es sein – besonders angesichts von Artikel 24 – dass jemand, der sich halb-öffentlich als „vom Fach“ outet, im Jahr 2017 die Forderung nach Inklusion für ALLE implizit als sozial-romantische Träumerei „einer engagierten Mutter“ abtut?

    Sogar der Stadtschulrat für Wien posaunt von höchster Stelle:
    „Inklusion ist grundsätzlich immer Vorrang zu geben“
    (https://kurier.at/politik/inland/wien-neuer-stadtschulratspraesident-will-buerokratie-abbauen/246.901.60). Diesem Statement kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen. Ich hoffe und fordere jedenfalls, dass der Stadtschulrat für Wien alles in seiner Macht stehende tut, dieser seiner eigenen Forderungen nachzukommen und letztendlich Inklusion für ALLE (auch für die Lehrerin Frau W.!)- gemäß schon bestehendem Recht in Österreich – durchzusetzen!

    • Sehr geehrte Fr. Grabmaier,
      josephinische Ära schön und gut, aber die Fixierung darauf führt anscheinend dazu, dass die Entwicklung, die sich in den letzten 30 Jahren mit der Integration hörgeschädigter Kinder in das Regelschulwesen vollzogen hat, übersehen wird. Heute werden dort mehr hörgeschädigte Kinder unterrichtet als in den Sondereinrichtungen.
      Seit Mitte der 80-er Jahre haben wir über die Schwerhörigenschule, mit massiver Unterstützung des Stadtschulrates für Wien, ein System der Betreuung aufgezogen, das es z.B. vielen Kindern ermöglichte, die Schullaufbahn mit Matura abzuschließen. Dass dem Stadtschulrat die Entwicklung hörgeschädigter Kinder ein Anliegen war und ist, erkennt man auch daran, dass während all dieser Jahre praktisch keine Personalkürzungen in diesem Bereich vorgenommen wurden.
      Voraussetzung war natürlich die Bereitschaft zum Gespräch. Auftretende Probleme können und müssen angesprochen werden und ich habe es nie erlebt, dass aus Prinzip nicht darüber gesprochen werden konnte. Schwierig wird es dann, wenn jemand mit dem Sendungsbewußtsein auftritt, die absolute Wahrheit zu haben und andere Meinungen nicht im Diskurs widerlegt, sondern die Person, die diese Meinung vertritt, abzuqualifizieren versucht.
      In diesem Fall erübrigt sich das Gespräch, das ich noch immer als Austausch unterschiedlicher Ansichten und Erfahrungen sehen möchte.

  • Keine Verwendung für die Lehrerin??? Wir würden mehr Lehrer die Gebärde unterrichten können benötigen! Übrigens auch mehr Lehrer, die den Kindern zusätzlich bei Lernschwächen etc. unter die Arme greifen können. Aber stattdessen haben wir ein Steinzeit- Schulsystem. Lieber die Kinder in Sonderschulen abschieben und sich selbst überlassen. Kindern aus sozial schwachen Familien – in der Regel haben diese keine Chancen es besser/anders zu machen als ihre Eltern, weil der Staat nicht eingreift. Lehrer sollten regelmäßig psychologische Testungen durchlaufen – nicht die Kinder!
    Aber Hauptsache viele Ferien und dann während der Schulzeit sich dann „weiterbilden“. Die Unterrichtsmaterialien werden Jahr fürJahr weiterverwendet.
    Engagierte Lehrer passen nicht ins System!

  • Auf Kompetenzen, wie die von Frau Dipl.Pädagogin Frau W. zu verzichten, ist vollkommen unerklärbar und fahrlässig. Noch unerklärbarer allerdings im Hinblick auf die Bilingualitäts-Offensive des Wiener Stadtschulrates unter dem Motto „Einsprachigkeit ist heilbar“ https://www.stadtschulrat.at/schwerpunkte/bilingualitaet/.
    Gibt es eine Wertigkeit bei Sprachen? Wie sollen als Amtssprache anerkannte Sprachen überhaupt gelebt werden, wenn die ersten Kommentare schon wieder den Sinn in Frage stellen? Es wird Zeit, dass der Stadtschulrat sich schlau macht u seine eigenen Initiativen beim Wort nimmt.

  • Ich denke, da werden zwei Probleme vermischt. Einerseits geht es um die Anstellung der gehörlosen Lehrerin, anderseits um die Frage, ob ein durchgehender Gebärdenunterricht für diese hörbehinderten Kinder notwendig ist / war.
    Die gebärdenkompetente Lehrerin müsste ohne Problem in der Schwerhörigenschule oder im BIG eine Anstellung finden. In beiden Schulen gibt es Kinder, die permanenter Gebärde bedürfen, diese aber nicht erhalten.
    In diesem Zusammenhang sollte einmal klargestellt werden, nach welchen Kriterien Kinder mit Gebärde begleitet werden müssten. Das passiert derzeit nach sehr willkürlichen Einschätzungen, meist ist es auch die Argumentation, wir haben keine gebärdenden Lehrerinnen.
    Im Grunde wurde auch diese angeführte Klasse nach sehr willkürlichen Kriterien eröffnet. Ich kenne sie nicht sehr genau, ich war nur einmal dort, aber soweit ich mich erinnere, war ich auch verwundert, welche Kinder da als gebärdend angeführt wurden. Die Klasse kam anscheinend auf Initiative einer sehr engagierten Mutter zustande, das Ganze wurde aber nicht wirklich einer Diskussion unterzogen.
    Ich finde es gut, dass Hr. Huainnig alle Betroffenen an einen Tisch bringen will und ich würde ihn da gerne unterstützen. Ich arbeite seit mehr als 40 Jahre mit hörgeschädigten Kindern, mehr als 30 Jahre davon in der Schwerhörigenschule. Ich bin auch Sprachheillehrer und Psychotherapeut und kenne die Wiener Szene sehr, sehr gut.
    Herzliche Grüße
    Toni Egger

    • Frau W. ist ausgebildete Sond erschulpädagogin, sie sollte in *jeder* Schule angestellt werden können. Der SSR argumentiert allerdings damit, dass sie in der Schwerhörigenschule keine Verwendung für sie hätten. Das alleine ist diskriminierend.

      Was die Kriterien betrifft, nach welchen derzeit ein Bedarf nach ÖGS festgestellt wird, kann ich Ihnen nur zustimmen: Sie fehlen tatsächlich. Allerdings gehen wir von unterschiedlichen Prämissen aus: Ich bin der Meinung, hörbeeinträchtigte Kinder sollen in *jedem* Fall *bilingual* unterrichtet werden, damit sie 1. alle Bildungsinhalte sicher verstehen können und 2. frei und aus der Situation heraus entscheiden können, ob sie in ÖGS oder Deutsch kommunizieren wollen.

      Freundliche Grüße,
      Katharina Wegan

    • Sehr geehrte Frau Wegan,
      dass eine Lehrerin in der Schwerhörigenschule nicht angestellt wird, passiert öfters. Wenn kein Bedarf besteht, was soll die Leitung dann machen? Was ist daran diskriminierend?
      Zur Forderung, alle hörgeschädigten Kinder sollten bilingual unterrichtet werden, würde ich Ihnen empfehlen, diese Forderungen einmal den Eltern der Kinder, die mit dem Hörgerät sehr gut zurecht kommen, nahe zu bringen. Ein sehr großer Teil will das einfach nicht, aus welchen Gründen auch immer. Und was das Verstehen betrifft, da können Sie den meisten fachspezifisch ausgebildeten Lehrerinnen zutrauen, dass sie erkennen, ob das hörgeschädigte Kind eine Sache verstanden hat oder nicht.