Um das politische Ziel der Gleichstellung umfassend durchzusetzen, müssen dringend die Bauordnungen der Länder in Hinblick auf die Barrierefreiheit harmonisiert werden.

„Behinderte Menschen treten heute selbstbewusster auf als noch vor vielen Jahren und nehmen aktiv an der Gesellschaft und der Politik teil. Das Behindertengleichstellungsgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Wenn der Nationalrat heute, Donnerstag, eine Novelle des Gesetzes mit Anpassung an das EU-Recht beschließt, bedeutet dies eine weitere Verbesserung für Betroffene“, sagte ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung.
„Mit der Novelle, die der Nationalrat heute beschließt, wird das Gleichstellungsgesetz an die EU-Normen angepasst“, sagte Huainigg und verwies auf die einzelnen Neuerungen:
- Der Mindestschadenersatz bei Belästigung wird von 400 Euro auf 720 Euro angehoben.
- Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit diskriminierender Nichtbegründung wird er auf zwei Monatsentgelte ausgedehnt.
- Bei diskriminierender Beendigung besteht künftig ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Belästigers bzw. der Belästigerin in der Arbeitswelt wird klargestellt.
- Außerdem wird die Verjährungspflicht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Belästigung von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
Dass das Gleichstellungsgesetz zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten greift, zeigt sich auch anhand der Zahlen zu Schlichtungsverfahren. Laut einer begleitenden Befragung, die das Bundessozialamt 2007 durchgeführt hat, beurteilen 78 Prozent der Betroffenen das Schlichtungsverfahren als „sehr gut“. Immerhin 54 Prozent leiten aus dem Verfahren eine Verbesserung ihrer persönlichen Situation ab.
Um das politische Ziel der Gleichstellung umfassend durchzusetzen, müssen dringend die Bauordnungen der Länder in Hinblick auf die Barrierefreiheit harmonisiert werden. „Die Länder sind bei der Umsetzung des vom Parlament 2005 verabschiedeten Entschließungsantrages säumig“, kritisierte Huainigg und forderte die Länder auf, endlich die geforderte 15a-Vereinbarung mit dem Bund abzuschließen.
Pepo Meia,
11.04.2008, 00:39
Die Bauordnungen der Länder müssen in Hinblick auf die Barrierefreiheit harmonisiert werden. Dies steht auch im Regierungsprogramm.
Jedoch ändert es trotz die Anhebung des Mindestschadenersatzes nichts daran, dass dieses BBGG auf dem Konsumentenschutzgesetz aufgebaut ist und privatrechtlich gegen Diskriminierer (auch Staatliche bzw. Pseudostaatliche sprich ausgelagerte oder privatisierte Dienstleister) vorgegangen werden muss (durch alle Instanzen kann das sehr teuer werden). und meistens gewinnt der, der „mehr Kohle“ hat, bzw. bessere Anwälte. Selbstverständlich sind Schlichtungen generell etwas positives – jedoch nur dann, wenn tatsächlich die Beseitigung der Diskriminierung (ich spreche nicht nur von baulichen Barrieren) zwingend erforderlich ist.
Der Staat und seine Organe (auch Kontrollorgane) sind in die Pflicht zu nehmen. Es ist nicht die Aufgabe der Betroffenen (meist Aktivisten, Verbände oder NGO´s) Diskriminierungen einklagen zu müssen und „Testpersonen“ bzw. Testkläger zu sein. Ich erinnere: 2015 sollte der „Öffentliche Raum“ in Österreich barrierefrei sein – wann wird die Gewerbeordnung diesbezüglich geändert? Der Wirtschaftsbund der ÖVP ist gefordert!