Teilqualifizierungen sind auch in berufsbildenden höheren Schulen zu ermöglichen!

Weil sie aufgrund einer leichten Behinderung nicht vier Teller mit einer Hand servieren kann, soll Zoe Springer ihre Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe abbrechen.
„Das ist grotesk – vor allem wenn man bedenkt, dass Servieren nicht zu den unmittelbaren Lernzielen dieser Ausbildung gehört, die auf die Arbeit im Managementbereich ausgerichtet ist“, sagt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen.
Er setzt sich dafür ein, dass Zoe Springer an der Schule bleiben kann: „Sie ist eine gut integrierte und beliebte Schülerin mit ausgezeichneten Noten. Es wäre schade und ungerechtfertigt, ihren Berufswunsch und ihre Motivation zu zerstören“, sagt Huainigg über die junge Frau und weist darauf hin, dass sie den Ausbildungszweig „Internationale Kommunikation in der Wirtschaft“ gewählt hat: „Ich bin sicher, dass sie sich in diesem Berufsfeld sehr gut behaupten kann“, so der ÖVP-Behindertensprecher nach einem persönlichen Treffen, in dem die jungen Frau darauf hinweist, dass sie durchaus Teller einzeln servieren kann oder das Servieren mit einem Servierwagen problemlos bewerkstelligen könnte.
„Die Argumentation der Schulbehörde ist nicht nachvollziehbar“, sagt Huainigg und betont, dass im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung schon jetzt Teilqualifizierungen für Schüler von Berufsschulen möglich sind.
„Genau das fordere ich auch für berufsbildende höhere Schulen“, erklärt der Abgeordnete zum Nationalrat und wendet sich mit seiner Forderung an Unterrichtsministerin Claudia Schmied: „Bisher wurden rund 5.000 Lehrverträge im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung abgeschlossen. Es gilt nun, diese positive Erfahrung auch für den Bereich der berufsbildenden höheren Schulen zu nutzen – und so auch eine Lösung für Zoe Springer herbeizuführen“, erklärt Huainigg abschließend.
Mittels Petition wurden bereits mehr als 5.600 Unterschriften für Zoe gesammelt.
Harald,
31.03.2011, 14:35
Das ist doch lächerlich, ein junger Mensch will seinen Teil zur Gesellschaft beitragen und darf nicht? Diese idiotischen Paragraphenreiter sollten zur Verantwortung gezogen werden, einfach erbärmlich. Dem Mädl viel Glück auf ihrem Weg!
Brigitte Haberstroh,
31.03.2011, 11:49
Ich finde es nicht notwendig zu unterstreichen, dass die Schülerin gut integriert ist und hervorragende Leistungen erbringt. Auch bei einer weniger gut integrierten, mittelmäßigen Schülerin müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, eine Lösung zu finden. Es ist ja nicht Hauptziel, Kellner auszubilden. Selbst wenn sie auf das Servieren von 4 Tellern (ungerechtfertigt) ein Nicht genügend bekäme, könnte das doch kein komplettes Durchfallen zur Folge haben.
Ich unterrichte an einer HTL, und wir hatten trotz Werkstätten schon Schüler im Rollstuhl. Alles ist möglich, wenn man nur will. Aber an gewissen elitären Schulen will man offensichtlich nicht.
Brigitte Ecker BA,
30.03.2011, 08:12
Die Behinderung war anscheinend schon bei der Aufnahme vorhanden, da können die nicht einfach hergehen und sie nicht zur Matura zulassen. Es sind schon SchülerInnen mit weitaus schwereren Behinderungen integriert worden.
Wenn das die Wassermanngasse ist, ist das nicht das erste Mal, dass ich von gravierenden Mißständen an der Schule gehört habe. Vor ca. 10 Jahren hat sich einmal eine Schülerin bei der Mucha Kundenfrustseite (heute im dortigen Archiv) über die Wassermanngasse beschwert. Die würden Entschuldigungen und ärztliche Atteste nur dann anerkennen wenn es ihnen passt und die Schüler müssten unentgeltlich in der Gastronomie arbeiten.
Ob die Schülerin beliebt und in die Klasse integriert ist, ist für mich kein Maßstab, sondern dass sie immer hervorragende Leistungen erbracht hat. Es werden anscheinend immer nur beliebte SchülerInnen unterstützt, anscheinend hätte sie gehen müssen, wenn sie wegen ihrer Behinderung eine Außenseiterin gewesen wäre. Solche Dinge sollen von nachvollziehbaren Kriterien abhängen und nicht, ob einer in der Klasse beliebt ist oder nicht.