ÖVP-Behindertensprecher: Länder müssen sich ihrer Verantwortung stellen
Erfreut über das Einlenken von Sozialminister Buchinger auf die Verbesserungsvorschläge von Vizekanzler Wilhelm Molterer im Bereich der 24-Stunden-Betreuung zeigte sich heute, Mittwoch, der Sprecher des ÖVP-Parlamentsklubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.
„Diese Nachbesserungen sind eine Sache der Fairness den Betroffenen gegenüber und ich begrüße, dass sich schlussendlich auch die SPÖ zu diesen Maßnahmen bekannte und wir dieses Paket hier heute gemeinsam beschließen können“, sagte Huainigg.
Viele behinderte und alte Menschen seien verunsichert. Es herrsche ein Informationsdefizit, das wir in den nächsten Wochen und Monaten beseitigen müssen. „Die Verlängerung der Amnestie ist eine wichtige Übergangsmaßnahme, die den Betroffenen ermöglicht, sich über die jeweils optimale Betreuungsform zu informieren und die so einen geordneten Übergang möglich macht“, sagte Huainigg. Auch der Zugang zu Förderungen ab der Pflegestufe 3 sei ein Gebot der Stunde gewesen. Der ursprüngliche Vorschlag (Förderung ab Pflegestufe 5) hätte viele Betroffene mit hohem Betreuungsbedarf, z.B. Demenzerkrankte oder Menschen mit Lernschwierigkeiten, ausgeschlossen.
Problematisch sieht der ÖVP-Behindertensprecher die in den Richtlinien des BMSK festgelegte Vermögensgrenze von 5.000 Euro beim Zugang zu öffentlichen Förderungen. Hier werde nur unzureichend berücksichtigt, dass im Falle der Heimbetreuung die öffentliche Hand die Absicherung des Lebensunterhaltes zur Gänze übernehme, während Menschen, die zuhause leben, ihr Leben auch Abseits der Betreuung und Pflege finanzieren müssen.
„Es kann doch nicht sein, dass für Menschen, die sich für die 24-Stunden-Betreuung daheim entscheiden, etwa Reparaturmaßnahmen am Haus zu einer unerschwinglichen Hürde werden“, so Huainigg. Auch bestehe die Gefahr, durch derartige Vermögensgrenzen behinderte Menschen vom Arbeitsmarkt zu verdrängen. „Wer geht denn noch arbeiten, wenn das Ersparte gleich einmal herangezogen wird, um die Betreuung zu finanzieren?“
„Um Veränderungen bei der öffentlichen Förderung bewirken zu können, müssen sich auch die Bundesländer ihrer Verantwortung stellen. Es kann nicht sein, dass im Kompetenzbereich der Länder nur der Bund finanziert“, so der ÖVP-Behindertensprecher. Erste Signale in Richtung einer Kofinanzierung seien bereits vorhanden. „Nun gilt es, im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen Nägel mit Köpfen zu machen, damit die Betreuung zuhause auch in der finanziellen Realität umsetzbar ist.“
„Dass die Trennung von Pflege und Betreuung in der Praxis nicht sinnvoll ist, macht für mich der Mustervertrag des BMSK zum Abschluss einer 24-Stunden-Betreuung deutlich“, sagte Huainigg. Demnach dürfe die Betreuungsperson die Wäsche waschen und herrichten, aber nicht beim Anziehen helfen, oder das Gesicht waschen, aber nicht Zähne putzen. „Ich glaube, dass wir über bessere Regelungen in diesem Bereich nachdenken müssen, um eine ganzheitliche Pflege und Betreuung zuhause zu ermöglichen.“
Die 24-Stunden-Betreuung sei eine wichtige Maßnahme. Deutlich festzuhalten sei aber auch, dass es nur ein Schritt im umfangreichen Bereich der Pflege- und Betreuung ist. „Es liegen noch große Aufgabenbereiche vor uns, insbesondere bei den pflegenden Angehörigen, der Persönlichen Assistenz, der Pflegegeldeinstufung von behinderten Kindern oder Demenzerkrankten und der Schaffung von vielfältigen Angeboten im Bereich der mobilen aber auch teilstationären Betreuung, die wir zügig angehen müssen“, so der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.