Huainigg: Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat bilden Allianz

Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat bilden Allianz im Kampf gegen menschenunwürdigen Freiheitsentzug. Missstände in der Betreuung behinderter Menschen effizient und nachhaltig beseitigen.

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Mit 1. Juli 2012 erfährt die Volksanwaltschaft die bisher größte Kompetenzerweiterung seit ihrer Gründung im Jahr 1977. Öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkung oder -entzug kommen kann, sollen präventiv auf Missstände hin überprüft werden.

„Das bedeutet einen großen Fortschritt vor allem auch gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in entsprechenden Einrichtungen“, betont Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, heute, Donnerstag.

„Begrüßenswert ist zudem die Aufgabenerweiterung des Menschenrechtsbeirates, welcher künftig als beratendes Organ der Volksanwaltschaft tätig sein wird“, merkt Huainigg an. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates werden paritätisch von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien vorgeschlagen und von der Volksanwaltschaft bestellt.

Zentraler Bestandteil der neuen Struktur sind die insgesamt sechs multiethnisch und multidisziplinär zusammengesetzten Kommissionen, die bundesweit Kontrollbesuche durchführen werden. Den unangekündigt erscheinenden Kommissionsmitgliedern müssen alle Örtlichkeiten und Informationen zugänglich gemacht werden.

Nahezu 4.000 öffentliche und private Einrichtungen wie Kasernen, Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation, aber auch Krisenzentren oder Schulen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen überprüft werden.

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