Überprüfung der Lebenssituation von behinderten Menschen in Alters- und Pflegeheimen ist wichtige neue Aufgabe

Als „begrüßenswerten und wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ bezeichnet ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg die Änderung des Volksanwaltschaftsgesetzes, das im Nationalrat beschlossen wurde.
Zentrales Anliegen ist die Einrichtung eines Präventionsmechanismus zur Einhaltung der Menschenrechte in Österreich. Insbesondere die Überprüfung von Einrichtungen und Orten, an denen Menschen die Freiheit entzogen wird, ist eine neue Aufgabe der Volksanwaltschaft. Dabei werden Gefängnissen ebenso überprüft wie Pflegeeinrichtungen oder Behindertenheime.
„Ich habe in diesem Zusammenhang drei zentrale Anliegen an die Volksanwaltschaft“, erklärte der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen in seiner Rede vor dem Plenum: „Erstens ist die Situation von jungen behinderten Menschen, die in Altersheimen leben, zu überprüfen. Die Abschiebung junger Leute in Altenheime, weil sich niemand Gedanken um mögliche Alternativen macht, grenzt an „Aufbewahrung“ und widerspricht den Menschenrechten. Die Betroffenen haben keinerlei Perspektive, keine soziale Integration, jede Woche stirbt ein Mensch – in solch einem Umfeld nimmt man einem Menschen jede Lebensfreude“, sagt Huaingg, der weiters eine Untersuchung der Situation in Pflegeheimen fordert: „Bei einer Studie in Deutschland kamen zahlreiche Missstände zutage. Aufklärung und Offenlegung ist wichtig, um dem in Zukunft vorzubeugen – das fordere ich auch in Österreich.“
Das dritte Anliegen des Behindertensprechers betrifft die Sachwalterschaft für Menschen mit Behinderungen.
„Diese ist auszubauen und zu überprüfen. Im Mittelpunkt muss die Frage stehen: Was brauchen behinderte Menschen? Die Sachwalterschaft muss sich von einer Institution der Entmündigung zu einer Form der Unterstützung weiterentwickeln. Die Volksanwaltschaft kann hier wichtige Arbeit leisten“, sagt Huaingg und bedankt sich für die konstruktive und in Zukunft noch intensivere Zusammenarbeit mit dem neuen Haus für Menschenrechte.
Gerhard Lichtenauer,
08.05.2012, 18:02
@Adolfs Merkl: Einem Dankesbedürfnis gegenüber den VerfassungshüterInnen vermeinte ich auch am 4.5.2012 Ausdruck verleihen zu dürfen. Laut leitmedialer Euphorie schien es so, dass nun endlich auch ’soziale Grundrechte‘ und deren individuelle Durchsetzbarkeit durch das aktuelle Erkenntnis – dem säumigen Verfassungsgesetzgeber trotzend – in die Verfassung hineingeputscht wäre. Dem ist aber leider nicht so. Das marodierende grundrechtlose Sozialunrecht bleibt nationale Kernkompetenz und wurde leider noch nicht per fliegender Übernahme der EU-Grundrechtecharte ausgehebelt.
Adolfs Merkl,
08.05.2012, 17:40
ok, ich gebe zu, dass ich mich damals als Mitverfasser der österleichischen Verfassung im Dezember 1919 beim Geheimtreffen Renner/Stresemann bezüglich der W e g l a s s u n g der G r u n d r e c h t e hineintheatern habe lassen, Kelsen warn Grundrecht auch wurst, immerhin stand Weihnachten vor der Tür und Stresemanns fette Gans lachte als Löhnung,…. und dass damit halt „1934“ und „1938“ „passiert“ ist, mein Gott,im Nachhinein ist man immer schlauer.
Und danke dem VfGH, dass er unsere Gans-Gier aus 1919 mit seinem EU-Grundrechtsimport von 2012 wieder ausgebügelt hat.
Gerhard Lichtenauer,
08.05.2012, 17:00
Es wird geflissentlich übergangen, grad‘ so unbeirrt, wie „über Leichen gegangen“ wird. Und fast hätt‘ ich diesen unheilschweren Zwischensatz Huainggs überlesen: „jede Woche stirbt ein Mensch“…
Ja, es wird häufig gestorben, mutmasslich sogar dutzendfach häufiger und oft sehr jung aber (fast) keinen juckt’s. Forderung nach „Aufklärung und Offenlegung“? Tja, das wäre bitter Not-wendig, wie bittere Medizin, die auch helfen würde. Doch wen interessieren die diskriminellen Ursachen, schon gar, wenn systemische eugenisch-ökonomistische Vernachlässigungs- und Unterlassungsgewalt die Hauptakteure sind, in der grundrechtlos und würdelos verfassten Eugenik-Republik? Es gilt keine Unschuldsvermutung, denn Systemverbrechen sind keine Kategorie des StGB.
Volksanwaltschaft 7.12.11,
08.12.2011, 23:26
Kostelka (an den durch ungerechtfertigte, schmerzvoll empfundene Diskriminierung höchstpersönlich beschwerten, besachwalteten Rechtsschutzwerber „77“):
„Sollten Sie sich dennoch von einem Missstand in der Verwaltung betroffen erachten, so ersuche ich um Verständnis, dass eine volksanwaltschaftliche Prüfung nur durch Herantreten Ihres Sachwalters möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Volksanwalt Dr. Peter Kostelka e.h.“
Was soviel heisst wie: Besachwalteter — geh in Ors*h! Auch in vertretungsfremden, höchstpersönlichen Angelegenheiten wird nicht mit Dir gredt! Und da die Volksanwaltschaft weiß, dass Du einen 1000-er Sachwalter vom Gericht draufdrückt bekommen hast, freut sich die Volksanwaltschaft von diesem „gesetzlichen Vertreter“ weiter eisern angeschwiegen zu werden.
PS: Aufgesetzt wurde der oa Kostelka-Schrieb durch seine SachbearbeiterIn Dr.Patricia Heindl, die sich in AK-Veranstaltungen zu Gleichbehandlungsfragen als VertreterIn der „Menschenrechts-Gewährleistungsstelle“ Volksanwaltschaft vollmundigst in die Brust werfen tut.