Huainigg weist parlamentarisches Diskussionsverbot des Vereins österreichischer Juristinnen zurück

Die Möglichkeit behinderte Föten bis zur Geburt abzutreiben steht im krassen Widerspruch zur diskutierten Behindertengleichstellung

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

In einem Brief an den Petitionsausschuss des Nationalrates kritisiert der Verband österreichischer Juristinnen das Einbringen und die Behandlung der Petition und Bürgerinitiative zur „Streichung der Eugenischen Indikation“.

Der ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg hätte damit „Emotionen hochgetrieben ohne seriöse Grundlagen für die Argumente anzubieten“. Huainigg wies diesen Vorwurf heute, Dienstag, aufs schärfste zurück und stellte fest, dass „es keineswegs um die Infragestellung der Fristenlösung in § 97 Abs. 1 Z 1 StGB geht“.

Ihm, Huainigg, gehe es um die in § 97 Abs. 1 Z 2 StGB geregelte Eugenische Indikation, der zufolge ein Fötus aufgrund einer diagnostizierten Behinderung bis zur Geburt abgetrieben werden dürfe. „Dies stellt eine unhaltbare Diskriminierung dar, die ethisch-moralisch nicht vertretbar ist“, so der ÖVP-Behindertenprecher.

Eine sachliche parlamentarische Diskussion der Eugenischen Indikation unter Einbindung aller Parlamentsfraktionen sei nicht nur gerechtfertigt sondern „gerade durch die von dieser Bundesregierung angestrebte gesetzliche Behindertengleichstellung unabdingbar“.

Die polemische Stellungnahme des Verbands der österreichischen Juristinnen stehe im Gegensatz zu einer sachlichen und seriösen Diskussion, so Huainigg.

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