Justizministerin soll rasch Enquete zum Thema "Wrongful Birth" umsetzen

Bestürzt zeigt sich ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg über das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes, das Eltern erstmals die gesamten Lebenshaltungskosten für ein Kind zuspricht, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können.
„Der OGH bedenkt nicht die weitreichenden Konsequenzen seines Urteils, wenn er den Eltern nicht nur den Mehraufwand durch Pflege und Betreuung, sondern den gesamten Unterhalt zuerkennt. Damit wird die Lebensexistenz dieses Kindes aufgrund seiner Behinderung in Frage gestellt. Das hat natürlich ganz generell auch weitreichende Auswirkungen auf die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderung“, kritisiert Huainigg heute, Dienstag.
Der mittlerweile sechsjährige Bub, der laut einem heutigem Bericht in der Zeitung „Die Presse“ ein aufgeweckter, intelligenter Mensch ist, hat trotz Pflegebedarfs ein Recht auf Leben. „Auch ein Mensch mit Behinderung stellt eine Bereicherung dar. Lebensfreude und Lebenskraft sind nicht nur von Menschen ohne Pflegebedarf gepachtet! Die OGH-Richter haben sich offensichtlich nicht mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt“, zeigt sich der Abgeordnete fassungslos.
Huainigg hält fest, dass auch berücksichtigt werden muss, dass selbst bei einer richtig erstellten Diagnose keine Therapie oder Behandlung möglich gewesen wäre. Es gibt daher keinen Schaden aufgrund einer nicht erfolgten medizinischen Behandlung.
„Jedenfalls kann es nicht sein, dass der Schadenersatz-Anspruch für die gesamte Existenz des Kindes zuerkannt wird“, betont der ÖVP-Behindertensprecher und ergänzt: „Wir müssen unsere Gesetze dahingehend ändern, dass Eltern jene Unterstützung für ihr behindertes Kind bekommen, die ihnen ein gleichberechtigtes integriertes Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Es kann nicht sein, dass die Eltern behaupten müssen, sie hätten ihr Kind jedenfalls abgetrieben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztlich führt diese Judikatur dazu, dass Eltern, die aus ethischen Gründen eine Abtreibung grundsätzlich ablehnen, massiv benachteiligt werden. „
Speziell für die Pränataldiagnostik hat das OGH-Urteil weitreichende Folgen: „Der Druck auf Ärzte und Ärztinnen wird enorm gesteigert, schon bei geringsten Auffälligkeiten nicht nur aufzuklären, sondern gleich eine Abtreibung anzuraten“, befürchtet Huainigg und ergänzt: „Es darf keine Pflicht zur Abtreibung bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!“
Der ÖVP-Behindertensprecher begrüßt, dass in Zusammenarbeit mit Justizministerin Maria Berger eine Enquete zum Thema „Wrongful Birth“ in Planung ist. „Wir müssen dieses Vorhaben nun rasch umsetzen. Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf und ersuche Ministerin Berger, ihren Einfluss geltend zu machen, damit auch die OGH-Richter an dieser Enquete teilnehmen und sich der Diskussion stellen“, fordert Huainigg.
Gerhard Lichtenauer,
10.03.2008, 18:45
Lieber Herr Schindler, in wenigen Fällen wird bei behinderungsmotivierten Abtreibungen, eine hedonistische Haltung maßgeblich sein, es nimmt jedoch zu („Am Ende dieser Entwicklung …“). Vielmehr ist Überforderung, Verzweiflung und Unwissenheit im Spiel. Mit diesem Druck meist alleingelassene Frauen, werden durch unsere Gesellschaft regelrecht dazu genötigt. Aufzeigen von Unrecht ist die eine Seite und es ist mir sehr wichtig und ernst damit. Das Streben nach Lösungen ist die andere Seite und wir sind alle aufgerufen, ernsthaft die Ursachen zu analysieren und Auswege zu suchen. Das Strafrecht halte ich auch nicht für zielführend, denn es macht keinen Sinn, die gesamte Gesellschaft wegen Nötigung zu inhaftieren. Ein Ruf nach „Strafe oder Gefängnis für Eltern“ wäre tatsächlich nicht durchdacht und entspringt sehr oft heuchlerischem Moralismus und wird bei eigener Betroffenheit meist einer relativierenden Situationsethik weichen. Ja, wir müssen eingehend über Lösungen nachdenken und richtig handeln!
Bitte nochmals genauer lesen, was ich wirklich schrieb: Zwischen Legalisierung und Straffreiheit ist ein wichtiger Unterschied. Und genau das scheint mir auch das Dilemma dieses OGH- Urteils auszumachen. Wenn ich die Essenz richtig erfasst habe, ist nicht dieses OGH- Urteil das Problem, sondern die „eugenische Indikation“ als „Recht“. Das Urteil ist lediglich die konsequente, fatale Anwendung, mit Folge noch viel häufiger letalen Auswirkungen. Nehmen wir an, die „Fristenlösung“ (Straffreiheit bei Tötung eines noch ungeborenen Kindes innerhalb einer bestimmten Frist) wäre tatsächlich „legal“ (wie laut gültigem Gesetz die Spätabtreibung behinderter Menschen), wie manche meinen oder es bestünde sogar ein Recht auf Abtreibung, wie etliche fordern: Eine ungeahnte Welle von Unterhaltsprozessen bei nicht „rechtzeitig“ erkannten Schwangerschaften, wäre eine folgerichtige Konsequenz aus diesem OGH- Urteil.
René Schindler,
10.03.2008, 16:34
Lieber Hr. Lichtenauer, wir alle – Sie besonders – wissen, wie sehr behinderte Kinder in dieser Gesellschaft diskriminiert werden; und deren Eltern mit ihnen. Ist es wirklich „Hedonismus“ wenn sich werdende Eltern dieser Belastung nicht gewachsen fühlen? Wollen wirklich ausgerechnet wir dann „Einsperren!“ rufen?
Die OGH-Entscheidung ist die eine Sache. Aber ein Ruf nach Strafe, nach Gefängnis für Eltern in einer solchen, leider immer noch existentiell fordernden Situation ist meiner Meinung verfehlt. Wir können eine spezielle Bestimmung im Falle einer drohenden Behinderung eines noch ungeborenen Kindes sicher nicht akzeptieren, aber das Einsperren von Eltern auch nicht! (Und übrigens fahrlässige Ärzte auch nicht, nur nicht mit dieser Begündung und diesem Ergebnis).
Ich weiss leider auch (noch) keine Lösung. Aber ich bin mir sicher, dass „Einsperren“ keine ist. Vielleicht müssen wir über das heikle Thema Abtreibung nochmals eingehend nachdenken!
Gerhard Lichtenauer,
09.03.2008, 17:08
In der Urteilsbegründung des OGH heißt es: „Der Mutter (den Eltern) erkennbar drohende schwerwiegende Behinderungen des Kindes vorzuenthalten und ihr (ihnen) die Möglichkeit eines gesetzlich gerechtfertigten Schwangerschaftsabbruchs zu nehmen kann nicht folgenlos bleiben“.
Leider stimmt es, dass hier richtigerweise von „gesetzlich gerechtfertigtem Schwangerschaftsabbruch“ ausgegangen wird. Im Gegensatz zur Tötung eines Kindes innerhalb einer beliebig festgelegten Frist (Fristenlösung), die zwar rechtswidrig ist aber straffrei bleibt, ist in Österreich die Tötung eines Kindes bis zur Geburt (!) tatsächlich „gesetzlich gerechtfertigt“, wenn der Verdacht einer Behinderung vorliegt.
Anhand dieses OGH-Urteils wird deutlich, dass die Relativierung des Rechts auf Leben – neben den massenweise tödlichen Auswirkungen dieses unsäglichen (per Gesetz legalisierten) Unrechts – immer mehr in eine juristische Sackgasse führt.
Am Ende dieser Entwicklung steht wieder einmal eine „humanistisch“ verbrämte, skrupellose „Euthanasie“ im Dienste von individuellem Hedonismus (Lustprinzip als Maxime) und Utilitarismus (Nützlichkeitsprinzip, „Handle so, dass das größtmögliche Maß an Glück entsteht!“) und gesellschaftlichem Ökonomismus. Und wir alle (der Gesetzgeber) waren und sind daran beteiligt!
Dr. med. T. Csáky-Pallavicini,
08.03.2008, 23:29
Beschämend für Österreich, daß es auf höchster richterlicher Ebene trotz Vergangenheitsbewältigung ein so menschenverachtendes eugenisches OGH-Urteil geben kann, welches eines Rechtsstaates absolut unwürdig ist. OGH-Richter, die solche Urteile zu fällen im Stande sind, müssen sofort von Ihrer Funktion enthoben werden, da sie eine ernste Gefahr für den Rechtsstaat darstellen. Kein Arzt ist moralisch verpflichtet sich von einem solchen mörderischen Urteil leiten zu lassen. Es darf keine Gesetze und Urteile geben, die Ärzte zur Kollaboration mit eugenisch motivierten Tötungshandlungen zwingen können.
PS: Schade, daß es in der Verfassung keinen Passus zum Thema: „Verweigerung aus Gewissensgründen gibt“.
plagosus,
08.03.2008, 15:45
wie wollen Sie Diskriminierung durch immune OGH-RichterInnen gewaltlos bekämpfen??! „Richter“, die den Art 7 Abs 2 B-VG (und damit jeden Menschen mit Behinderung in Österleich) mit Füssen treten, wie bekämpfen? Noch bevor Sie sich in Österleich auf den „Salzmarsch“ machen können, sind Sie in Österleich bereits gerichtlich tot!
Martin Ladstätter,
08.03.2008, 09:34
@Plagosus: Ihr vorheriger Beitrag wurde gelöscht, weil er den Forumsregeln (siehe unten) widersprochen hat. (Aufruf zur Gewalt)
Plagosus,
08.03.2008, 07:08
Wieso wird hier zensiert? nur die dümmsten aller Kälber wählen sich ihre Schlächter selber …
Maria Melanscheg-Krießmann,
07.03.2008, 00:11
Ich bin selbst Mutter eines behinderten Jungen, der mittlerweile bald sieben Jahre alt wird. Die Aussage der Eltern bezgl. Schwangerschaftsabbruch macht mich sehr traurig und ist für mich unverständlich.
Ich bin unsagbar stolz auf meinen kleinen Jungen, der zwar nicht laufen kann, aber voller Lebensfreude ist, mehr als manch nicht beeinträchtigtes Kind. Er hat so viel Kraft in sich, so viel Ehrlichkeit und Mut. Es ist schön, dass er da ist und ich möchte ihn keinen Tag missen. Er ist eine Bereicherung für alle Familienmitglieder. Mein Sohn lehrt uns Demut und Menschsein!! Viel mehr braucht man nicht, um wirklich in Zufriedenheit zu leben.