Huainigg: Würde und Selbstbestimmung als oberste Prinzipien des neuen Erwachsenenschutzgesetzes

Dank an den scheidenden Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Anlässlich des heutigen Nationalratsbeschlusses des novellierten Sachwalterschaftsrechts, nunmehr Erwachsenenschutzgesetz, zeigt sich Abg. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, sehr erfreut, dass es in vielen parlamentarischen Gesprächen doch noch gelungen ist, dass der Erwachsenenschutz durch die erweiterte Heimaufsicht ergänzt wird.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen unterliegen so künftig auch in Kinder- und Jugendheimen der gerichtlichen Kontrolle. Huainigg bedankt sich bei Kollegin und Justizsprecherin Michaela Steinacker sowie den Ministern Brandstetter und Schelling für die konstruktive Zusammenarbeit.

Mit der Novelle des Sachwalterschaftsrechts wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. „Gesetzliche Vertretung in bestimmten Bereichen des Lebens soll keine Entmündigung sein, sondern eine Ermächtigung, eine Unterstützung auf Augenhöhe, in einzelnen Bereichen, wo dies aufgrund von Krankheit oder Behinderung notwendig geworden ist.

Diese Neuerung gilt künftig nicht nur für neue Vertretungsvereinbarungen, auch alle bestehenden Sachwalterschaften werden in einem Clearing-Prozess evaluiert und neu justiert. Ich wünsche mir, dass der vorbildliche partizipative Ansatz im Gesetzwerdungsprozess in der Umsetzung seine Fortsetzung findet“, hofft Huainigg.

Der Abgeordnete verweist in diesem Zusammenhang auf die neue Möglichkeit der „gewählten Erwachsenenvertretung“. Demnach ist künftig eine volljährige Person berechtigt, selbst einen Vertreter zu bestimmen, der unmittelbar für sie tätig werden soll. Weiters gibt es die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht im Falle des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit, wobei allerdings eine Eintragung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Voraussetzung ist.

Die Befugnisse eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters sollen dagegen auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt werden und nicht pauschal für alle Angelegenheiten gelten. Die Bestellung von Sachwaltern hat sich in den letzten zwölf Jahren auf 60.000 Fälle verdoppelt. Mit der Neuregelung erwartet man wieder einen deutlichen Rückgang.

„In diesem Zusammenhang möchte ich Dr. Erwin Buchinger herzlich danken, der sich beim Erwachsenenschutzgesetz ebenso verdient gemacht hat wie bei vielen anderen Gesetzesinitiativen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Laufe seiner Amtszeit als Behindertenanwalt, die er mit März 2017 vorzeitig beendet. Für seine neue Aufgabe wünsche ich ihm alles erdenklich Gute!“, so Huainigg abschließend. 

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