Huainigg: Zur Schieflage der Situation behinderter Menschen in Österreich

ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung: Keine Chancengleichheit am Beginn des Lebens

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan in Richtung Gleichstellung behinderter Menschen – vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz samt zugehörigem Bündelgesetz hat hier einen wichtigen Beitrag geleistet“, sagt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, und pflichtet damit Sozialminister Erwin Buchinger bei, der heute den „Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich“ vorgestellt hat.

Wo Huainigg jedoch eine eklatante Schieflage sieht, ist am Beginn behinderten Lebens: „Die Geburt eines behinderten Kindes wird durch OGH-Urteile zum Schadensfall deklariert – ein bedenklicher Trend, der sich nun durch Folgeurteile bestätigt und fortsetzt.“ Er bezieht sich damit auf verschiedene Urteile des Obersten Gerichtshofes, deren unterschiedliche Wertung von behindertem und nicht-behindertem Leben für Kritik und Aufregung gesorgt haben. In einem Fall wurde den Eltern eines ungewollten, behinderten Kindes Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz zugesprochen. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde die Klage der Eltern abgewiesen. Der Unterschied: Es handelte sich um ein nicht-behindertes, ungewolltes Kind. Das Argument des OGH: Ein gesundes Kind kann kein Schaden sein. „So wird die gesamte Existenz behinderter Menschen in Frage gestellt und zum Schadensfall erklärt“, kritisiert Huainigg.

Erst vor wenigen Wochen hat der OGH diese Schieflage erneut durch ein weiteres Urteil unterstrichen: Eine Frau hatte nach künstlicher Befruchtung drei, statt wie geplant zwei Kinder bekommen. Ihre Klage auf Schadensersatz für das dritte, ungewollte Kind wurde abgewiesen. „Auch wenn ich das Urteil gut nachvollziehen kann, unterstreicht es einmal mehr: Ein gesundes Kind kann kein Schaden sein – ein behindertes sehr wohl“, sagt der ÖVP-Behindertensprecher.

Er fordert die Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung – ein Lebensrecht sowohl am Beginn als auch am Ende des Lebens. Weiters tritt er für eine Änderung im Schadensrecht ein, ähnlich wie in Frankreich. Hier ist gesetzlich verankert, dass aus der Geburt eines Kindes kein Schadensersatzanspruch erwachsen kann. „Es geht aber auch darum, Familien mit behinderten Kindern zu unterstützen – durch den Ausbau von Förderungen und durch die Integration von behinderten Kindern. Wir müssen die gleichwertige Teilhabe behinderter Menschen in unserer Gesellschaft absichern.“

Bedroht werde die Chancengleichheit behinderter Menschen auch durch die Eugenische Indikation, kritisiert Huainigg: „Die Möglichkeit der Spätabtreibung behinderter Kinder bis zur Geburt ist ethisch und moralisch äußerst problematisch! Es geht hier nicht um eine Diskussion zur Fristenlösung, sondern schlicht um die Ungleichbehandlung von behindertem und nicht-behindertem Leben“, fordert Huainigg die ersatzlose Streichung der Eugenischen Indikation.

Abschließend fordert der ÖVP-Behindertensprecher: „Im nächsten Koalitionsabkommen müssen Änderungen im Schadensersatzrecht festgelegt werden. Weiters müssen das Thema Eugenische Indikation diskutiert und Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von werdenden Eltern behinderter Kinder geplant werden!“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich