Huainigg: Zusätzliche Rentenleistung für Opfer von Gewalt und Misshandlung

Behinderte Menschen besonders gefährdet, Opfer zu werden – Aufarbeitung konsequent verfolgen

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In Folge der ausführlichen Behandlung der sehr sensiblen Materie in Form eines Hearings im Sozialausschuss kam das Heimopferrentengesetz (HOG) heute zur Abstimmung im Nationalrat. Abg. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, ergreift dazu das Wort: „Mir ist bewusst, dass diese Leistung nur eine symbolische sein kann, denn kein Geld der Welt kann die unvorstellbar menschenverachtenden Übergriffe aufwiegen, geschweige denn rückgängig machen. Dennoch möge es ein starkes Zeichen sein, sodass die Leiden jener ehemaligen Heimkinder, die unter staatlicher bzw. kirchlicher Obhut Opfer von Gewalt wurden, ins Bewusstsein der Öffentlichkeit geraten und aufrütteln, im Sinne eines ‚Nie mehr wieder!‘, auch im Sinne der Prävention.“

Ehemalige Heim-, Pflege- und Internatskinder, die im Zeitraum von 8. Mai 1945 bis 31. Dezember 1999 Opfer von strafrechtlich relevantem Missbrauch oder Gewalt wurden, wird zwölf Mal jährlich eine Rente von 300 Euro pro Monat, brutto für netto, gewährt. Sie wird automatisch valorisiert und ist unpfändbar, sie wird auch nicht auf laufende einkommensabhängige Mindestsicherungs- und Sozialhilfeleistungen angerechnet.

Die Rente soll ab Juli 2017 gemeinsam mit der Pension bzw. vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgezahlt werden. Man geht von geschätzten 7.000 Betroffenen aus. Insgesamt handelt es sich größtenteils um Fälle, bei denen über die Zuordnung schon entschieden wurde. Es geht aber auch um Personen, die den Antrag noch nicht stellen konnten. Opfer sollen sich unbürokratisch an eine Stelle wenden können, wo die notwendige Sensibilität für die vielfach traumatisierten Menschen gegeben ist.

„Die Betroffenen haben unermessliches Leid erfahren, oftmals über Jahre hinweg. Vertrauen und sehr viel Einfühlungsvermögen ist das Mindeste, was wir den Leidtragenden schuldig sind, um eine Retraumatisierung tunlichst zu vermeiden. Für viele bedeutet es eine unfassbar große Überwindung, sich mit ihrer Geschichte jemandem anzuvertrauen. Zentral ist, dass es nicht nur eine vorgegebene Anlaufstelle gibt, sondern mehrere Möglichkeiten offenstehen. Bei der Volksanwaltschaft wird eine unabhängige Clearingstelle – Rentenkommission – eingerichtet. So können Anträge direkt bei der Volksanwaltschaft, bei Versicherungsträgern, Opferorganisationen, oder auch beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen eingebracht werden. Neben den Volksanwälten sollen auch Opferschutzorganisationen wie der Unabhängige Opferschutzanwalt, der Weiße Ring, Möwe oder die Landesvertreter wie Kinderanwaltschaft oder Landesvolksanwälte vertreten sein“, führt Huainigg aus.

Er stellt abschließend fest: „Auch heute noch sind Menschen mit Behinderung einer größeren Gefahr ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden, da sie sich vielfach weniger wehren können. Insofern ist es mir ein besonderes Anliegen, dass man auch dort ganz besonders genau hinsieht, wie das derzeit beispielsweise bei den Fällen der Wiener Kinderpsychiatrien geschieht. Da die Beweislage teils sehr schwierig ist, ist es umso essentieller, dass sich die beratenden Anlaufstellen genauso wie Kirche und Staat der Wahrheit und Verantwortung stellen und die Aufarbeitung konsequent verfolgen.“

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2 Kommentare

  • So wie ich es verstanden habe, ist die „Rente“ auch mit dem Bezug von BMS kombinierbar, wo es auch zu keiner Richtsatzminderung kommen darf.
    Sollte es anders sein, würde ich es auch nicht verstehen, was die finanzielle Zuwendung mit dem Rentenalter zu tun hat. Heimopfer sind Heimopfer – das ist schlimm genug.

  • Die Kopplung dieser Gestenzahlung an Rentenalter und Pensionsanspruch der wenigen Überlebenden ist der Bocksfuß dieser zusätzlichen Rentenleistung.

    Diese offensichtlich unsachliche Einschränkung des Personenkreises, die alle jene diskriminiert, welche keine Pension erhalten (werden) und die Anspruchsverschleppung ins Alter, für die, die’s erreichen (können), ist einzigartig im Verbrechensopferschutz und entbehrt jeder Entschädigungslogik.

    Dass im Gegenzug das Einklagen von meist viel höheren Entschädigungen wegen Verdienstengangs für die Überlebenden der staatlichen „Fürsorge“ gegenüber allen anderen Verbrechensopfern gestrichen wird, ist eine subtile Fortsetzung des Institutionellen Unrechts.