Schätzungen zufolge sei es im Deutschen Reich zu 400.000 Sterilisationen, die gegen den Willen des Betroffenen und teilweise mit erheblicher Gewaltanwendung durchgeführt wurden, gekommen.
„Während des Nationalsozialismus wurden zahlreiche geistig- und körperbehinderte Menschen unter dem Titel der Erb- und Rassenpflege zwangssterilisiert und getötet. Im Rahmen des Anerkennungsgesetzes werden zwangssterilisierte Menschen nun ausdrücklich als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt und erhalten einen Rechtsanspruch auf Entschädigungen und Renten nach dem Opferfürsorgegesetz“, sagte heute, Freitag, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich der gestrigen Beschlussfassung im Justizausschuss.
Schätzungen zufolge sei es im Deutschen Reich zu 400.000 Sterilisationen, die gegen den Willen des Betroffenen und teilweise mit erheblicher Gewaltanwendung durchgeführt wurden, gekommen.
„Ein unvorstellbarer Angriff auf die Menschenwürde. Euthanasie und Zwangssterilisation standen auf der Tagesordnung dieses Schreckensregimes und es ist ein wichtiges Signal, dass diese Menschen nun explizit in den Opferbegriff aufgenommen und offiziell anerkannt werden“, so Huainigg.