Franz Glaser und Franz-Joseph Huainigg

Huainigg/Glaser: Österreich unter den ersten Unterzeichnern

"Es ist ein sehr deutliches Signal, das Österreich für eine umfassende weltweite Gleichstellung von Menschen mit Behinderung setzt."

Mit diesen Worten begrüßten die ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, NR-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, und Entwicklungszusammenarbeit (EZA), NR-Abg. Franz Glaser die Tatsache, dass Österreich heute, Freitag, als einer der ersten Staaten die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterzeichnet. Aus entwicklungspolitischer Sicht sei entscheidend, dass gerade in Entwicklungsländern Armut und Behinderung einander in besonderer Weise verstärken. Heute beginnt in New York die Unterzeichnungsfrist für die Konvention.

Schon während der EU-Präsidentschaft 2006 hat Österreich mit Außenministerin Ursula Plassnik bei den Verhandlungen eine tragende Rolle eingenommen. „Ich freue mich, dass Österreich diese Vorreiterrolle nun auch im innerstaatlichen Umsetzungsprozess fortsetzen will“, so Huainigg.

In insgesamt 50 Artikeln regelt das Abkommen sehr detailliert die Rechte behinderter Menschen auf allen Ebenen. Es sieht nun auch die lange umstrittenen Individualbeschwerden für die Durchsetzung der verankerten Rechte vor. „Ein großer Erfolg im Kampf gegen Diskriminierung und Barrieren für jeden einzelnen behinderten Menschen auf der Welt“, sagte Huainigg. Er sprach sich so wie Glaser für eine rasche Überprüfung der österreichischen Rechtsordnung auf die Vereinbarkeit mit der Konvention aus.

Mit dem Gleichstellungspaket der letzten Bundesregierung sei es bei der Gleichstellung von behinderten Menschen in Österreich gelungen, einen großen Schritt vorwärts zu machen. „Wir brauchen den internationalen Vergleich nicht zu scheuen“, so der ÖVP-Behindertensprecher. „Wir bekennen uns klar zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sowie der unantastbaren Würde jedes Einzelnen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den eingeschlagenen Weg der Selbstbestimmung und Barrierefreiheit fortzusetzen.“

Besonders begrüßenswert sei, dass die UN-Konvention die Einbeziehung behinderter Menschen in die EZA konkret verankert, unterstrich Glaser. „Ungefähr 70 Prozent aller Menschen mit Behinderung leben in Entwicklungsländern. Sie brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit.“

Österreich habe mit der Verankerung behinderter Menschen im EZA-Gesetz schon vor mehreren Jahren eine Vorreiterrolle eingenommen. „Dieses Prinzip spiegelt sich auch in der konkreten Projektarbeit der heimischen EZA deutlich wider. Besonders in der Zusammenarbeit mit unseren Schwerpunkt-Partnerländern werden wir uns bemühen, zur raschen Ratifikation und inhaltlichen Umsetzung des UN-Abkommens beizutragen“, betonte Glaser.

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