Hunde und andere Zeitgenossen

Wozu braucht der Mensch einen Hund? Zum Streicheln, Spazierengehen, Schließen von Bekanntschaften, Angeben ... Wenn der Hund einen Beruf gelernt hat, dann kann man ihn aber noch für ganz andere Dinge gebrauchen.

Blindenführhunde
Guide dogs von smerikal / CC BY-SA 2.0

Falls dieser Hund eine Gehorsamsschulung hat und einem Behinderten geschenkt werden soll, kann man ihn Sozialhund nennen, dann finden sich leichter Sponsoren für 30-40.000 Schilling, um die ein derartiges Tierchen zumeist angeboten wird.

Ein Therapiehund ist schon um eine Stufe weiter, er hat außer Gehorsam auch verschiedene für Therapien benötigte Disziplinen gelernt, wie Belastungen zu dulden oder geworfene Gegenstände zu bringen. An das Wesen des Hundes werden ebenfalls ziemlich hohe Anforderungen gestellt.

Aus internationalen Erfahrungen weiß man, daß zahlreiche therapeutisch indizierte Bewegungen mit einem Hund zusammen viel motivierter, ausdauernder und besonders bei Kindern erfolgreicher durchgeführt werden. Die Krönung der Hundeberufe, sozusagen mit akademischem Abschluß, stellen natürlich die Rehabilitationshunde dar. Nur von diesen soll in der Folge die Rede sein.

Es gehören dazu die Blindenführhunde, die Servicehunde für Körperbehinderte und Anfallkranke und die Signalhunde für Hörbehinderte sowie die Kombihunde für mehrfachbehinderte Menschen. Sie arbeiten für einen einzelnen Behinderten und ersetzen ihm, soweit dies eben Hunde können, ausgefallene oder eingeschränkte Sinnes- oder Körperfunktionen.

Daraus folgt, daß ein Behinderter das Recht haben muß, seinen wertvollen Helfer überallhin mitzunehmen. Daß man bzw. hund für diese anspruchsvolle Tätigkeit eine entsprechend aufwendige Ausbildung braucht, dürfte wohl klar sein. Nachdem man bei den Menschen eine Qualifikation nur aufgrund von Zeugnissen anerkennt, sollte dies auch für einen Hund gelten. Glaubt man.

Leider wird aber viel zu oft den Ausbildungsfirmen ihre Behauptung, der Hund sei super ausgebildet, vom Charakter und der Gesundheit her bestens für seinen Job geeignet und der Behinderte habe die beste aller Zusammenschulungen erhalten, unhinterfragt geglaubt.

Dabei ist Hundeausbildung ein freies Gewerbe, es darf also jeder, der sich selbst verwirklichen und Behinderte „beglücken“ möchte, diese Tätigkeit – gegebenenfalls ohne jegliche Belastung durch einschlägige Kenntnisse – auch jederzeit in Angriff nehmen. Wenn man dazu noch die Preise eines Rehabilitationshundes – 125.000 bis 390.000 Schilling – in Betracht zieht, so gehört nicht viel Vorstellungsvermögen dazu, sich auszumalen, was sich in dieser Branche abspielt.

Die Taktik der Firmen, entweder ihren Hunden phantasievolle Namen zu verpassen oder aber allen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einsatzzweck und der zugehörigen Ausbildung – eine einheitliche Bezeichnung wie „Partnerhunde“ zu geben, trägt nicht gerade dazu bei, Licht ins Dunkel zu bringen.

Der Bundesgesetzgeber kommt – nach langen Jahren der mehr oder weniger sanften Überredung – nun langsam doch zu dem Schluß, daß diesem Verwirrspiel ein Ende gesetzt werden sollte. Auch die Länder und sogar der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben ihr Interesse an einer sauberen gesetzlichen Regelung – beginnend mit einer Definition der Rehabilitationshunde – bekundet.

Es ist daher zu hoffen, daß die Möglichkeit, mit ungeeigneten und/oder schlecht ausgebildeten Hunden auf dem Rücken der Behinderten große Geschäfte zu machen und dabei noch äußerst wohltätig zu wirken, bald der Vergangenheit angehört.

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