Um die Umstellung von den Ländern zum Bundessozialamt reibungslos abwickeln zu können ist das Inkrafttreten mit 1.1.2014 vorgesehen.

„Künftig werden Parkausweise, die das Parken auf Behindertenparkplätzen erlauben, direkt vom Bundessozialamt ausgestellt. Der bislang notwendige zusätzliche Weg zu Länder- und Bezirksverwaltungsbehörden entfällt damit. Die neue, mit den Behindertenverbänden ausgearbeitete Lösung, bringt einen one-stop-Shop und damit eine deutliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung durch den Wegfall einer amtsärztlichen Untersuchung, indem der Parkausweis künftig gemeinsam mit der Ausstellung eines Behindertenpasses durch das Bundessozialamt erfolgt“, informiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer über die heute im Ministerrat beschlossene Neuregelung.
In Zukunft wird ausschlaggebendes Kriterium sein, dass der Behindertenpass die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ enthält. Diese Zusatzeintragung führt dann gleich zur Ausstellung eines Ausweises, der zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermächtigt.
Die wesentlichen Vorteile dieser Änderungen liegen darin, dass insgesamt nur noch eine Behörde, nämlich das Bundessozialamt, zuständig ist, der Kreis der Anspruchsberechtigten vereinheitlicht wird und parallele Doppeluntersuchungen entfallen. „Die Neuregelung ist ein gutes Beispiel für eine gelebte Verwaltungsreform, die den Menschen wirkliche Erleichterungen bringt“, so Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Um die Umstellung von den Ländern zum Bundessozialamt reibungslos abwickeln zu können ist das Inkrafttreten mit 1.1.2014 vorgesehen.
Gertrude Sladek,
29.04.2013, 08:23
Also, ich darf davon ausgehen, lässt sich unschwer überprüfen, dass selten ein Thema die Gemüter hier im Forum so erhitzt hat, wie dieses. Und:
@Nina
Ja, da stimme ich Ihnen vollinhaltlich zu!
Nina,
28.04.2013, 10:14
@G. Enzendorfer
„… wenn man ein Pflegefall ist und ihn garnicht mehr braucht. Manchmal habe ich das Gefühl, daß nicht Behinderte den Parkschein bekommen, sondern Deputatempfänger ohne jegliche Behinderung.“
Ich bin kein „Pflegefall“, trotzdem Besitzer des 29b und den habe ich nicht vom Amtsarzt bekommen, weil ich ihm so unheimlich sympathisch war.
Sie können meinen Ausweis haben, wenn Sie mir im Gegenzug meine Gehbehinderung abnehmen. Einverstanden?
Enzendorfer Gerhard,
28.04.2013, 09:42
Grundsätzlich ist die Neuregelung zu begrüßen. Es ist ja unverständlich, daß man keine Kfz-Steuer bezahlen muß, die Atobahnvignete gratis bekommt, aber einen Behindertenparkplatz erst dann benützen kann, wenn man ein Pflegefall ist und ihn garnicht mehr braucht. Manchmal habe ich das Gefühl, daß nicht Behinderte den Parkschein bekommen, sondern Deputatempfänger ohne jegliche Behinderung.
anonym,
06.12.2012, 12:59
In jeder Landeshauptstadt befindet sich eine Landesstelle des Bundessozialamtes – bin mir ziemlich sicher, dass die Untersuchungen durch ärztliche Sachverständige des BSB im jeweiligen Wohnbezirk stattfinden werden.
Anonymous,
05.12.2012, 17:50
Nein – es gibt in jeden Bundesland ein BSA – wurde Anfang 2000 vollzogen…
Anonymous,
05.12.2012, 15:20
heisst also für den Einen oder Anderen eine Reise in die Bundeshauptstadt und nicht mehr nur in die Bezirksbehörde
Martin Ladstätter,
05.12.2012, 12:01
Was auch völlig unklar ist, ob endlich auch die alten Ausweise ihre Gültigkeit verlieren.
Wolfgang Glaser,
05.12.2012, 11:49
Den Ausweis zu erhalten wird zwar nun unbürokratischer ablaufen als bisher, aber was aus dem Artikel leider nicht deutlich genug hervorgeht ist, dass mit der nun beschlossenen Regelung die Anspruchsberechtigung auf diesen Parkausweis erheblich ausgeweitet wird und damit zu rechnen ist, dass in es in Zukunft vor allem in Städten noch schwieriger sein wird, einen freien Behindertenparkplatz vorzufinden, weil die Zahl der Ausweisinhaber enorm ansteigen wird. Dies wird vor allem jene schwer treffen, die beim Ein- und Aussteigen auf die Breite eines Behindertenparkplatzes angewiesen sind.
meli,
05.12.2012, 08:45
Danke für diese Vereinfachung im System! Warum aber nur braucht Österreich für diese Umsetzung ein volles Jahr? Da höre ich den Amtsschimmel lauthals wiehern …
Gertrude Sladek,
04.12.2012, 12:40
Herzlichen Dank für diese vereinheitlichende Neuregelung. Hoffentlich erleiden jetzt nicht einige Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie einen Daseinsberechtigungsschock, weil sie ihren „Aufgaben“ mit der manchen als indiziert erschienen gebührenden Treffsicherheit nicht mehr nachkommen dürfen.
Anonymous,
04.12.2012, 11:59
Endlich einmal eine gute Lösung!