Hundstorfer: Behindertenparkausweise werden künftig vom Bundessozialamt ausgestellt

Um die Umstellung von den Ländern zum Bundessozialamt reibungslos abwickeln zu können ist das Inkrafttreten mit 1.1.2014 vorgesehen.

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

„Künftig werden Parkausweise, die das Parken auf Behindertenparkplätzen erlauben, direkt vom Bundessozialamt ausgestellt. Der bislang notwendige zusätzliche Weg zu Länder- und Bezirksverwaltungsbehörden entfällt damit. Die neue, mit den Behindertenverbänden ausgearbeitete Lösung, bringt einen one-stop-Shop und damit eine deutliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung durch den Wegfall einer amtsärztlichen Untersuchung, indem der Parkausweis künftig gemeinsam mit der Ausstellung eines Behindertenpasses durch das Bundessozialamt erfolgt“, informiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer über die heute im Ministerrat beschlossene Neuregelung.

In Zukunft wird ausschlaggebendes Kriterium sein, dass der Behindertenpass die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ enthält. Diese Zusatzeintragung führt dann gleich zur Ausstellung eines Ausweises, der zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermächtigt.
Die wesentlichen Vorteile dieser Änderungen liegen darin, dass insgesamt nur noch eine Behörde, nämlich das Bundessozialamt, zuständig ist, der Kreis der Anspruchsberechtigten vereinheitlicht wird und parallele Doppeluntersuchungen entfallen. „Die Neuregelung ist ein gutes Beispiel für eine gelebte Verwaltungsreform, die den Menschen wirkliche Erleichterungen bringt“, so Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Um die Umstellung von den Ländern zum Bundessozialamt reibungslos abwickeln zu können ist das Inkrafttreten mit 1.1.2014 vorgesehen.

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