Hundstorfer: Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderung verbessern

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

Sozialminister Rudolf Hundstorfer weist anlässlich des morgigen internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der seit 1992 auf Initiative der UNO jährlich stattfindet, auf die zahlreichen Maßnahmen des Sozialministeriums hin, um Menschen mit Behinderung in dieser wirtschaftlich herausfordernden Zeit in Beschäftigung zu bringen und in Beschäftigung zu halten.

„Neben der Fortführung der erfolgreichen Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung ist es mir ein wichtiges Anliegen, gerade jungen Menschen mit Behinderung eine Perspektive zu bieten. Insbesondere in Zeiten der wirtschaftlichen Krise möchte ich auf das breit gefächerte Förderinstrumentarium, das im Rahmen der Beschäftigungsoffensive angeboten wird, hinweisen. Dieses Paket umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Individual- und Projektförderungen. Bewährte Instrumente wie Clearing, Berufsausbildungs- und Arbeitsassistenz, Projekte zur Qualifizierung und Beschäftigung etc. werden fortgesetzt.“, erläutert  Hundstorfer.

Für die Beschäftigungsoffensive wurden von den Bundessozialämtern im Jahr 2009 rund 178 Millionen Euro aufgewendet, für 2010 ist voraussichtlich eine ähnliche Größenordnung zu erwarten.

„Ebenso ist es mir ein besonderes Anliegen am heutigen Tag auf die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen hinzuweisen. Rund 60 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen geht mit der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, ein Bekenntnis einher, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu forcieren und zu stärken“, erklärt Hundstorfer.

„Österreich hat am 26. September 2008 als einer der ersten Staaten der Europäischen Union die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen einschließlich des optionalen Zusatzprotokolls ratifiziert. Ende Oktober 2010 hat Österreich den 1. Staatenbericht nach den von den Vereinten Nationen erlassenen Richtlinien unter Federführung des Sozialministeriums und auf Basis zahlreicher Fachbeiträge aus dem staatlichen und nichtstaatlichen Bereich an die UNO übermittelt. Ebenso war die Zivilgesellschaft in die Vorbereitungen für die Berichterstellung maßgeblich eingebunden. Österreich ist einer der ersten Staaten weltweit, die ihren Bericht bereits an die UNO übermittelt haben“, informiert der Sozialminister.

Nach Auffassung der österreichischen Bundesregierung entspricht die innerstaatliche Rechtslage in Österreich weitgehend den Anforderungen der UN-Konvention. Die Situation von Menschen mit Behinderung ist jedoch auch in Österreich weiter zu verbessern. In den letzten Jahren wurde ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik forciert. Sozialminister Hundstorfer führt dazu aus, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte zustehen, wie nicht behinderten Menschen und dass diese ihre Rechte selbst geltend machen und ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

Nach Abschluss der Arbeiten am 1. Österreichsichen Staatenbericht arbeitet das Sozialministerium derzeit an einem Österreichischen Behindertenaktionsplan, der die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die Jahre 2011-2020 beinhalten soll, wie Hundstorfer ankündigt. Inhaltliche Schwerpunkte werden die Themen Bildung, Beschäftigung, Gleichstellung und Barrierefreiheit sein.

Neuregelung des besonderen Kündigungsschutzes schafft Beschäftigungsanreize

„Ein besonderes Augenmerk möchte ich auch noch auf die Modifizierung des Kündigungsschutzes für Behinderte richten. Dieser wird bei neuen Beschäftigungsverhältnissen künftig nicht wie bisher nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren wirksam“, berichtet Hundstorfer. In speziellen Fällen z.B. bei Arbeitsunfällen und darauf resultierende begünstigte Eigenschaft tritt der Kündigungsschutz früher ein.

„Durch die Modifizierung des Kündigungsschutzes hoffe ich, dass für Unternehmen ein weiterer und wichtiger Anreiz geschaffen wird, Menschen mit Behinderung einzustellen“, so Sozialminister Hundstorfer.

Ausgleichtaxe neu geregelt

Weiters informiert der Sozialminister, dass zukünftig die Höhe der Ausgleichstaxe nach der Betriebsgröße geregelt wird. Bei 25 bis 99 Mitarbeitern bleibt die Taxe bei 226 Euro pro Person und Monat, ab 100 Mitarbeitern wird sie auf 316 Euro erhöht, ab 400 Mitarbeitern auf 336 Euro. Diese Taxe wird jährlich analog zur Ausgleichszulage valorisiert. Die Gelder daraus werden für Beschäftigungsprogramme für behinderte Arbeitnehmer verwendet.

„Österreich ist auf dem richtigen Weg und bekennt sich zur Solidarität mit unseren Mitmenschen, die eine Behinderung haben. Wir werden alles Mögliche tun, um für diese Personen die Rahmenbedingungen zu verbessern“ unterstreicht Hundstorfer.

„Es ist das Ziel der österreichischen Bundesregierung gerade für die Schwächsten unserer Gesellschaft sicherzustellen, dass Diskriminierungen der Vergangenheit angehören. Ebenso sollten die Chancengleichheit bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung selbstverständlich werden“, betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer abschließend.

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