Hundstorfer: Bundesregierung beschließt umfassenden Aktionsplan für Menschen mit Behinderung

Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 ist verbindliches Rahmenprogramm für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Deckblatt Nationaler Aktionsplan 2012-2020
BMASK

Der Ministerrat hat heute den Nationalen Aktionsplan Behinderung bestehend aus 250 Maßnahmen, die nahezu alle Politik- und Lebensbereiche abdecken, beschlossen.

Der NAP Behinderung ist ein langfristiges, politisch verbindliches Rahmenprogramm für die Umsetzung und Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Zu den zentralen Maßnahmen, die bis 2020 umgesetzt werden sollen, zählen u.a. der Ausbau der Kinderrehabilitation, die Leistungsverbesserung für Opfer von Verbrechen, die Reform des Sachwalterrechts und die Weiterentwicklung der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung.

„Mit dem NAP werden zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens erreicht und teilweise langjährige Forderungen in den Aktionsplan aufgenommen“, erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Im Katalog enthalten sind u.a. eine bundesweit einheitliche Regelung für die persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen und die Reform des Sachwalterrechts. Großes Augenmerk wird auch auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelegt: Die Beschäftigungsoffensive soll weiterentwickelt werden. Zudem sollen das Jugendcoaching flächendeckend ausgebaut werden. Menschen mit Behinderungen in einer Beschäftigungstherapie sollen sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden.

Auch bei der Gesundheit und der Rehabilitation sind Verbesserungen geplant: So ist die Errichtung einer einheitlichen medizinischen Begutachtungsstelle (Gesundheitsstraße), für Pensionsversicherung, AMS, Unfallversicherung, Pflegegeldbegutachtung, Behinderung und Sozialhilfe vorgesehen. Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung soll ausgebaut werden. Geplant ist weiters auch der Ausbau der psychiatrischen, onkologischen, ambulanten kardiologischen Rehabilitation. Das Bundessozialamt soll als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt werden.

„Besonders positiv bewerte ich den Entstehungsprozess des NAP. Wir haben neben der Einbindung aller zuständigen Ministerien besonders großen Wert auf die Partizipation von Behindertenorganisationen gelegt. Im Rahmen von Diskussionen, Veranstaltungen und Begutachtungen wurden betroffene Menschen aktiv in die in die Gestaltung des NAP miteingebunden. Ziel war es, die Maßnahmen im Behindertenbereich zu bündeln. Jetzt sind alle Ministerien gefordert, die im NAP festgelegten Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen „, informiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer abschließend.

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Sozial-Minister Hundstorfer: Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen wurde beschlossen

Das Sozialministerium hat einen Plan gemacht, welche Verbesserungen es in den nächsten Jahren für Menschen mit Behinderungen in Österreich geben soll. Sie sollen genauso wie nichtbehinderte Menschen in der Gesellschaft leben können. Dieser Plan heißt: Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2012 bis 2020 – die Abkürzung heißt: NAP Behinderung.

Viele Menschen mit Behinderungen und Behinderten-Vereine haben dem Sozial-Ministerium mitgeteilt, was für sie wichtig ist. Es hat auch zwei Arbeitstagungen gegeben, bei denen über alle Themen des NAP diskutiert worden ist. Das Sozial-Ministerium hat den NAP-Behinderung erstellt und alle anderen Ministerien haben mitgearbeitet. Alle Minister gemeinsam haben heute den NAP Behinderung beschlossen.

Im NAP Behinderung steht zum Beispiel, dass es Hilfen für Menschen mit Behinderungen geben soll, die einen Sachwalter oder eine Sachwalterin haben. Behinderte Menschen wollen selbst Entscheidungen treffen können. Wenn es notwendig ist, sollen sie dabei unterstützt werden. Wie das genau funktionieren kann, muss im Justiz-Ministerium noch besprochen werden. Menschen mit Behinderungen sollen bei diesen Gesprächen dabei sein.

Behinderte Kinder brauchen in der Schule oft besondere Unterstützung. Deswegen hat das Unterrichts-Ministerium einen Plan gemacht, dass Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit nicht-behinderten Kindern lernen können. Und dass die behinderten Kinder die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Mit einer guten Schulbildung ist es leichter, eine Arbeit zu finden.

Das Sozial-Ministerium unterstützt alles, damit Menschen mit Behinderungen eine Arbeit bekommen. Besondere Hilfe gibt es für Jugendliche mit Behinderungen. Es gibt Beratung und Unterstützung bei der Entscheidung, was behinderte Jugendliche nach der Schule machen wollen. Zum Beispiel eine verlängerte Lehre.

Das Bundes-Sozialamt unterstützt alle Menschen mit Behinderungen und hilft ihnen bei ihren Fragen. Zum Beispiel, wenn Menschen wegen ihrer Behinderung schlechter behandelt werden als nicht-behinderte Menschen. Oder wenn sie Hilfe am Arbeitsplatz brauchen.

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