Hundstorfer: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt erhöhen

Mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Integration am Arbeitsmarkt gezielt fördern

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„Primäres Ziel der österreichischen Behindertenpolitik bis zum Jahr 2020 ist die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Aktivitäten der Gesellschaft und ihre Integration in den regulären Arbeitsmarkt“, betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer anlässlich des von der Lebenshilfe zum „Tag der Inklusion“ erklärten Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Die österreichische Bundesregierung hat sich mit der Beschlussfassung des „Nationalen Aktionsplanes Behinderung 2012-2020 – Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Inklusion als Menschenrecht und Auftrag“ (kurz: NAP Behinderung) am 24. Juli 2012 unmissverständlich zur Inklusion im Behindertenbereich bekannt und damit die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die laufende Dekade festgelegt.

Die nachhaltige Förderung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt im Zeichen der Inklusion ist dabei neben der Erlangung von neuen Arbeitsplätzen bzw. der Sicherung bestehender Arbeitsplätze übergeordnetes Ziel.

Begleitgruppe zum NAP Behinderung im Sozialministerium

Seit Oktober 2012 ist im Sozialministerium die Begleitgruppe zum NAP Behinderung eingerichtet, der VertreterInnen aller Bundesministerien, der Länder, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Behindertenorganisationen, des Monitoringausschusses sowie der Behindertenanwalt des Bundes angehören. Diese Begleitgruppe beobachtet die Verantwortlichen bei der Umsetzung der im NAP niedergeschriebenen Ziele und legt dafür Indikatoren, Prioritäten und relevante Statistiken fest.

„Besonders hervorheben möchte ich den wichtigen Schritt zur Entwicklung eines behindertenpolitischen Mainstreaming-Ansatzes in Österreich, der durch das seit 1. Jänner 2006 geltende Behindertengleichstellungsrecht, das Menschen mit Behinderung umfassenden Diskriminierungsschutz in Beruf und Alltag bietet, gemacht wurde“, so der Sozialminister. Bei Missachtung der rechtlichen Vorgaben haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, Schadenersatz einzufordern.

Maßnahmen zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt

„Menschen mit Behinderung sind häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Im vergangenen Jahr konnten trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in ca. 71.000 Fällen Menschen mit Behinderung bei der Erlangung oder Sicherung ihrer Arbeitsplätze unterstützt werden. Das ist ein Anstieg zum Vorjahr 2012 um 9.292 Fälle“, betont Hundstorfer, der die Fortsetzung dieses gezielten Einsatzes von Fördermitteln in diesem Bereich als wesentliches Ziel der österreichischen Behindertenpolitik definiert.

Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Individualförderungen 40 Millionen Euro für 20.054 Förderfälle und 124 Millionen Euro für 50.946 Förderfälle in Projekten wie z.B. Arbeitsassistenz oder Jobcoaching eingesetzt. Im Bereich der Projektförderungen ist das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) mit seinen Leistungen der „Beruflichen Assistenzen“ besonders hervorzuheben, das die Dachmarke für ein sehr differenziertes System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, sowie ausgegrenzten und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen bildet.

„Die NEBA-Angebote Jugendcoaching, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching bilden neben dem AusbildungsFit und der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz den Kern unserer Förderlandschaft“, so Sozialminister Hundstorfer abschließend.

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