Hundstorfer: Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung

Weiterer Schritt der Umsetzung der UN Konvention für Menschen mit Behinderungen

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

Im Zuge der Umsetzung der UN Konvention für Menschen mit Behinderungen hat sich Österreich verpflichtet, einen wirksamen und unabhängigen Präventionsmechanismus zu schaffen, der jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen verhindert.

Vor diesem Hintergrund erhält die Volksanwaltschaft ab 1. Juli 2012 ein verfassungsrechtlich abgesichertes Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.

„Als unabhängige Behörde kontrolliert die Volksanwaltschaft in Zukunft somit auch präventiv Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann. Das ist ein großer Fortschritt im Kampf für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, denn Behindertenrechte sind Menschenrechte“, begrüßt Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Kompetenzausweitung der Volksanwaltschaft.

Von der Kontrolle erfasst sind u.a. auch psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (z.B. Behindertenheime, Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation oder auch Schulen und Internate für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen).

„Mit der Neuerung wird der von der österreichischen Bundesregierung in ihrer Behindertenpolitik verfolgte menschenrechtsbezogene Ansatz weiter ausgebaut wird. Dies wird sich vor allem auch im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2012 – 2020 zeigen, der noch vor dem Sommer von der Bundesregierung beschlossen werden soll“, kündigt der Sozialminister abschließend an.

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