Hundstorfer lehnt höhere Ausgleichstaxe ab

Alle Expertinnen und Experten sind sich einig. Die Ausgleichstaxe müsste deutlich erhöht werden. Die mit 1. Jänner 2011 durchgeführte Erhöhung um rund 100 Euro ist ungenügend.

Rudolf Hundstorfer
Sozialministerium

Kürzlich hat die Arbeiterkammer Niederösterreich gefordert, die Ausgleichstaxe für die Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht „auf den branchenüblichen Kollektivvertragslohn“ anzuheben. Derzeit beträgt sie den fast vernachlässigbaren Betrag von 226 bis 316 Euro (je nach Unternehmensgröße).

Der Sozialminister ist gegen eine Erhöhung. „Kein Thema ist für Hundstorfer die vom Zivilinvalidenverband geforderte weitere Erhöhung der sogenannten Ausgleichstaxe, mit der sich Betriebe von ihrer Verpflichtung, Behinderte anzustellen, freikaufen können“, berichtet Ö1.

„Wir haben jetzt mit erstem Jänner ein neues System beschlossen und neue Ausgleichstaxen festgelegt. Was wir jetzt am Tisch haben, muss einmal gelebt werden“, meint der Sozialminister.

Eigentlich sollte die Ausgleichstaxe stärker erhöht werden, doch das Sozialministerium musste einen Rückzieher machen. Grund: Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes war dagegen, wie der Standard damals berichtete.

Ausgleichstaxe seit Jänner 2011

Dienstgeber, die die Einstellungspflicht von einem begünstigten Behinderten pro 25 Arbeitnehmer nicht erfüllen, müssen im Jahr 2011 für jede offene Pflichtstelle monatlich mindestens 226 Euro (im Jahr 2010: 223 Euro) zahlen. Hat der Betrieb 100 oder mehr Beschäftigte, steigt die Ausgleichstaxe auf 316 Euro pro offener Pflichtstelle, bei 400 oder mehr Beschäftigten auf 336 Euro.

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