Hundstorfer: VfGH bestätigt verfassungskonforme neue Regelungen beim Pflegegeld der Stufen 1 und 2

"Wir sind bei diesen neuen Regelungen behutsam vorgegangen und haben genau auf eine soziale Ausgewogenheit geachtet."

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

Erfreut zeigte sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, dass die neuen Zugangsbestimmungen zu den Pflegestufen 1 und 2 beim Bundespflegegeld verfassungskonform seien und nicht gegen den Vertrauensgrundsatz verstoßen. (Entscheidung)

„Durch die neuen Zugangsregelungen bei den ersten beiden Pflegegeldstufen wird niemandem etwas weggenommen. Die höhere Stundenanzahl kommt nur bei Neuzugängen zum Tragen. Für Menschen, die bereits vor dem Änderungsdatum Pflegegeld der Stufen 1 und 2 zugesprochen haben, bleibt alles beim Alten“, unterstrich Hundstorfer.

„Wir sind bei diesen neuen Regelungen behutsam vorgegangen und haben genau auf eine soziale Ausgewogenheit geachtet. Auch jetzt, nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wird die Zahl der BezieherInnen weiter steigen. Gerade in den unteren Pflegegeldstufen werden nur wenig professionelle Dienste in Anspruch genommen. Für mittel und schwer pflegebedürftige Menschen wird der Zugang zu den höheren Pflegegeldstufen unverändert bleiben, da diese in Relation einen wesentlich größeren Aufwand für ihre Betreuung und Pflege mit mehr professionellen Diensten haben“, schloss Hundstorfer.

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