Hundstorfer: Viele der UN-Kritikpunkte an Behindertenpolitik werden in den nächsten Jahren behoben

UN-Bericht hebt u.a. besseren Zugang zu Gebäuden oder Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung positiv hervor

Rudolf Hundstorfer
Sozialministerium

Der UN-Ausschuss für die Behindertenrechtskonvention hat zu Österreich eine Reihe von Feststellungen und Empfehlungen veröffentlicht. Der Ausschuss hatte die Aufgabe, die Umsetzung der von Österreich im Jahr 2008 ratifizierten Konvention zu überprüfen.

„In diesen Empfehlungen sind sowohl positive wie auch kritische Punkte vermerkt. Ich werde die Empfehlungen des UN-Ausschusses mit allen Betroffenen, insbesondere den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung, aber auch mit meinen Regierungskolleginnen und -kollegen und vor allem auch den Ländern offen diskutieren und die weiteren Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen festlegen“, unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer in einer Aussendung.

Der Ausschuss sprach in sachlich fundierter und kritischer Weise alle wesentlichen für Menschen mit Behinderung bedeutsamen Lebensbereiche an. Positiv hervorgehoben wurden vom Ausschuss unter anderem die Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2020, die Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung, die Verwendung der Gebärdensprache auch im Parlament, die rasche Einsetzung eines Monitoringausschusses, das umfassende Wahlrecht für Menschen mit Behinderung.

Lob für Österreich gab es darüber hinaus für Fortschritte im Bereich der Anti-Diskriminierungsgesetze, Erfolge im Bereich der Zugänglichkeit zu Gebäuden, Verkehrsmitteln und Informationen, das Pilotprojekt für Unterstützte Entscheidungsfindung, die Betrauung der Volksanwaltschaft mit der Kontrolle von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie gute Ansätze der Persönlichen Assistenz, erläuterte der Minister.

Kritik und Empfehlungen gab der Ausschuss Österreich insbesondere in folgenden Bereichen mit auf dem Weg: ungenaue Begriffe in der deutschen Übersetzung der Konvention (z.B. „Integration“ statt „Inklusion“), eine Zersplitterung der Behindertenpolitik zwischen Bund und Ländern, eine veraltete Sichtweise von Menschen mit Behinderung als Almosenempfänger, mangelnde Barrierefreiheit insbesondere am Land, ein nicht zeitgemäßes Modell der Sachwalterschaft, Ausbau von Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt, größere Anstrengungen für inklusive Bildung.

„Zu den angesprochenen Kritikpunkten finden sich im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, den die Bundesregierung vor etwas mehr als einem Jahr beschlossen hat, zahlreiche konkrete Maßnahmen“, sagte Hundstorfer. Die Reform der Sachwalterschaft – unter anderem mit einem Pilotprojekt „unterstützte Entscheidungsfindung“ – wird schon heuer in Angriff genommen werden. Es sind weiters sieben Maßnahmen zum Thema „Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen“ dazu vorgesehen, Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte, selbstbewusste und wertvolle Mitglieder der österreichischen Gesellschaft zu verstehen.

Das Thema „Barrierefreiheit“ ist ein Schwerpunktthema im Nationalen Aktionsplan, wobei im Besonderen die etappenweise Weiterentwicklung der Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden und Dienstleistungsangeboten im Vordergrund steht. Barrierefreiheit ist nicht nur eine Notwendigkeit für Menschen mit Behinderung, sondern dient allen Menschen. Im Behindertengleichstellungsrecht soll ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung eingeführt werden.

Wegen der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung, die in der Wirtschaftskrise weiter gestiegen ist, wurden für 2013 und 2014 zusätzliche Mittel (je zehn Millionen Euro) für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in regulären Arbeitsverhältnissen zur Verfügung gestellt. Im Bildungsbereich sind bereits Modellversuche für „inklusive Regionen“ im Schulbereich in Vorbereitung.

Österreich wird hinsichtlich der deutschen Übersetzung der Konvention die Initiative ergreifen und die anderen deutschsprachigen Staaten (Deutschland, Schweiz und Liechtenstein) einladen, um eine gemeinsame Verbesserung der deutschen Fassung zu erreichen.

„Es zeigt sich, dass wir mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung auf dem richtigen Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung sind“, so Sozialminister Hundstorfer. „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Österreich in Genf als starker Vertreter der Rechte von Menschen mit Behinderung aufgetreten ist“, schloss Sozialminister Hundstorfer.

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