Eine Stundenanhebung bei den Stufen 1 und 2 kommt schon ab 2015, eine Valorisierung folgt jedoch erst ein Jahr später.
Menschen, die dringend auf einen Zuschuss für benötigte Hilfeleistungen angewiesen sind, werden erneut vor erhebliche Herausforderungen gestellt, bevor sie überhaupt in den Genuss einer geringfügigen Erhöhung kommen. Aktuell fallen 55 % aller PflegegeldbezieherInnen in Österreich in die Stufen 1 und 2.
Das Pflegegeld ist ohnehin nur eine pauschalierte Abgeltung, die einen geringen Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen abdecken soll. Schon 2011 wurden die Zugangskriterien für die Stufen I und II durch eine Anhebung der Stundensätze erschwert. Damit wurden bereits vor drei Jahren viele Menschen vom Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen. Jetzt werden die Daumenschrauben noch mehr angezogen.
Bei der Gruppe von Menschen mit Behinderungen sind es jedenfalls jene mit Lernschwierigkeiten, mit psychischer Beeinträchtigung und Kinder, die weitere Verschlechterungen zu erwarten haben. Sie haben jetzt schon erhebliche Probleme, ihren Unterstützungsbedarf geltend zu machen.
Der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Beeinträchtigungen basiert nicht nur auf rein pflegerischen Tätigkeiten, wie sie im Pflegegeldgesetz vorgesehen sind. Bei Kindern mit Behinderungen wird oft argumentiert, dass die Grenze zwischen Betreuungsaufgaben und pflegerischen Tätigkeiten verschwimmen würden und viele Handreichungen daher nicht für den Pflegegeld-Stundenbedarf angerechnet werden.
Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: Verschlechterungen kommen gleich, auf die überfällige Valorisierung müssen wir aber warten. Da drängt sich mir ein Vergleich auf: Man beantragt einen Kredit, zahlt die Zinsen schon im Vorhinein, bekommt aber das benötigte Geld erst ein Jahr später so in etwa stellt sich Hundstorfers `Pflegegeldreform´ für diejenigen, die auf diesen Zuschuss wirklich angewiesen sind, dar. Kein Mensch würde ein derartiges Kreditangebot annehmen!